Informationsdrucksache Nr. 2286/2020:
Mit Experimentiermitteln finanzierte Projekte 2019

Inhalt der Drucksache:

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2286/2020
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Mit Experimentiermitteln finanzierte Projekte 2019

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Jahre 2005-2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, aus dem Budget "Hilfen zur Erziehung (HzE)" bis zu 1 Mio. Euro für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit als Experimentiermittel zu reservieren. Den Anträgen auf Basis der Drucksachen 1636/2004 und 2153/2006 lagen folgende Zielsetzungen zugrunde:

• "Damit sollen die vorhandenen Präventiveinrichtungen zur Verringerung der Kosten im Rahmen Hilfe zur Erziehung beitragen. Für die einzelnen Projekte sind im Vorfeld seitens der Fachverwaltung einzelfallbezogene Ziele zu erarbeiten und klar zu definieren.“

• "Mit dem "Experimentiertopf" wird die Verwaltung in die Lage versetzt, im Vorfeld einer erzieherischen Einzelhilfe einzelfallbezogene Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, durch Prävention kostenrelevante Einzelfallhilfen zu verhindern oder quantitativ zu reduzieren."

Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen mit Experimentiermitteln ist die zu erwartende oder vollzogene Einleitung von "Hilfen zur Erziehung (HzE)" für Einzelne oder die konkrete Möglichkeit, mit Hilfe geeigneter Projekte eine Zielgruppe zu befähigen, zukünftig ohne oder mit lediglich niedrigschwelliger Unterstützung den eigenen Alltag zu bewältigen.

Mit der Drucksache Nr. 1811/2012 wurde das Verfahren ab dem 01.01.2013 hinsichtlich der Systematik und Struktur qualitativ weiterentwickelt. Für die Antragstellung selbst ist eine Fall- oder Projektbeschreibung erforderlich. In der Beschreibung müssen die Ziele, alternative Varianten, die voraussichtliche Dauer, beteiligte Personen, eine Kostenkalkulation sowie die überschlägige Berechnung eines zu erwartenden Einsparpotenzials benannt werden. Für das Verfahren wurde eine verbindliche KSD-interne Controllingsystematik eingeführt.

Mit Experimentiermitteln finanzierte Einzelfall- und Gruppenprojekte sind zu dokumentieren und werden jährlich in Informationsdrucksachen zusammengefasst. Im Vordergrund der bislang geförderten Einzel- und Gruppenmaßnahmen steht die Entwicklung und Umsetzung flexibler und passgenauer Hilfen,

• die im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII bislang nicht finanziert werden konnten,
• deren Realisierung nicht zeitnah und bislang nur mit einem hohen internen Abstimmungsbedarf möglich war.

Einsatzorte
Stadtbezirk
Projekt
Träger
Ausgaben in € 2019
Einspar-
potential Hilfen zur Erziehung in €
Bezug auf Leistungs-
paragraf
SGB VIII
Anzahl betreuter Familien; Kinder und Jugendliche
Stadtweit
Mittler*innen Projekt: In der Mitte der Brücke
Nds. Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.
33.000,00
88.000,00
§31 Sozialpädago-gische Familienhilfe
20
Stadtweit
Betreuung von Familien aus Süd-Ost-Europa
Chance für Kinder
28.416,62
145.600,00
§31 Sozialpädago-gische Familienhilfe
25 Familien
Stadtweit
Familienheb- ammenzentrum
Chance für Kinder
175.593,00
643.500,00
§31 Sozialpädago-gische Familienhilfe
45
Stadtweit
Begleitete Umgänge
Institut für Transkulturelle Betreuung
48.305,00
114.400,00
§31 Sozialpädago-gische Familienhilfe
40
Stadtweit
Babylotsen
Diakovere Annastift
38.500,00
200.200,00
§31 Sozialpädago-gische Familienhilfe
40 Familien
Gesamt
5 Projekte

323.814,62
1.191.700,00

Mindestens 170 Kinder und Jugendliche


1. Übersicht

Experimentiermittelprojekte 2019
Ausgaben in 2019 pro Kind
mit Experimentiermitteln: 1.904,79 €

Prognose Ausgaben HzE
pro Kind ohne Einsatz
der Experimentiermittel: 7.010,00 €

Einsparpotential pro Kind: 5.105, 21 € (Vergleich zu 2018: 2.858,80 €)

2. Zusammenfassung Experimentiermittelprojekte 2019
Im Jahr 2019 setzte sich der Trend der letzten Jahre fort, ausschließlich stadtweite Projekte mit Experimentiermitteln zu finanzieren. Mit Experimentiermitteln wurden deshalb auch 2019 wie in den Vorjahren keine rein stadtteilbezogenen Projekte oder Einzelfälle finanziert.
Es wurden Präventivprojekte mit den Schwerpunkten auf Frühe Hilfen oder auf Zugewanderte aus Süd-Ost-Europa finanziert sowie die Durchführung begleiteter Umgänge durch ein Institut im Rahmen familienrechtlicher Verpflichtungen des Fachbereichs Jugend und Familie.
Die finanzierten Projekte wurden evaluiert und konnten ihre Wirksamkeit und Zieleerreichung i. S. ihres Zweckes nachweislich belegen.
Das prognostizierte Einsparpotenzial hinsichtlich verhinderter oder minimierter Kosten bei den Hilfen zur Erziehung stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.


3. Sachstand Überleitung von Experimentiermittelprojekten in die Regelfinanzierung
Für den Doppelhaushalt 2021/2022 werden für folgende Projekte Zuwendungsanträge gestellt:

- Begleitete Umgänge
- Familienhebammenzentrum
- Babylotsen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Stadt Hannover u. a. auch dazu bei, Mütter und Väter bei der Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern zu unterstützen. Es wird weiterhin in besonderer Weise dazu beigetragen, die Vereinbarkeit zwischen Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 36302 "Erzieherische Hilfen". In der Tabelle (s. o.) sind die Gruppenprojekte aufgelistet, die 2019 aktiv waren.

51.2 
Hannover / 01.10.2020