Drucksache Nr. 2277/2016:
Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2277/2016
4
 

Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima-Yukokai e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Der Verein hat seinen Sitz in der Herrenhäuser Straße 54 b, 30419 Hannover.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wurde mit Datum vom 25.08.2016 beantragt. Eine Anerkennung ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.








Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger



1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1SGB VIII seit mindestens drei Jahren tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist,
3. und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Der Verein „Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ besteht seit März 1985. Der Eintrag in das Vereinsregister erfolgte am 15.02.2016 (siehe Anlage 2) Für die Jahre 2011 bis 2013 liegt eine Bescheinigung des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit vor (siehe Anlage 3).

In der Satzung des Vereins ( Anlage 4) ist festgelegt, dass: „Der Zweck des Freundschaftskreises ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken sowie der Jugendhilfe“ „Er stellt sich weiter die Aufgabe, die Beziehungen zu Japan … - besonders der Kultur und Jugendarbeit – zu vertiefen“ .

Bereits vor der Gründung des Freundschaftskreises im Jahre 1985 wurde seit 1968 ein Kinder- und Jugendaustausch zwischen Hannover und Hiroshima organisiert. Seit 2006 findet in diesem Bereich nur noch die Jugendfriedenskonferenz statt. Im Jahr 2014 waren 15, im Jahr 2016 waren 13 Kinder und Jugendliche aus Japan in Hannover, die intensiv betreut wurden. Die hauptsächliche Arbeit findet in Hannover in verschiedene Angeboten statt. Es gibt den Cosplayer-Treff, den Manga-Club und verschiede Kurse/Workshops als kulturelle Angebote, welche alle auch japanischen und hannoverschen Kindern und Jugendlichen offenstehen. Außerdem gibt es unter „Kodomokai“ ein Angebot für japanische Kinder bis zur Einschulung in Form zweier Kinder-Elternspielkreise und für japanische Kinder bis drei Jahre, einen anderen für japanische Kinder von 3 - 6 Jahren. Seit 2015 gibt es vier Jugendgruppenleiter/innen.

Der Freundschaftskreis arbeitet in mehreren Organisationen (auch auf Bundesebene) zum Thema Einsatz für den Frieden mit. Zu diesem Thema und allgemein zu Informationen zu Japan und japanischer Kultur werden auch in Schulen und sonstigen Einrichtungen Veranstaltungen durchgeführt.



Durch die langjährige, inhaltlich gut aufgestellte und ständig weiterentwickelte Arbeit des „Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ wird deutlich, dass die Voraussetzung nach § 75 SGB VIII erfüllt sind und ein nicht unwesentlicher Beitrag der Jugendhilfe geleistet wird.

Es wird daher empfohlen, dem „Deutsch-Japanischer Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima- Yukokai e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren
51.5 
Hannover / 08.11.2016