Drucksache Nr. 2249/2011:
Entscheidung über die Annahme von einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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2249/2011
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Entscheidung über die Annahme von einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

der Annahme folgender Sachspenden
(1. Schenkung von Kristina Binder, 2. Schenkung von Dr. Hans Stula) zuzustimmen:

1. Name der Zuwendungsgeber

zu 1. Kristina Binder, Osnabrück
zu 2. Dr. Hans Stula, Hannover
2. Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung)

zu 1: Sachzuwendung
zu 2: Sachzuwendung
3. Wert der Zuwendung

zu 1: 55.100,-- €
zu 2: 4.540,-- €
4. Zweck der Zuwendung

Zu 1: Das Konvolut von 37 Werken der Computerkunst ist eine Schenkung von Kristina Binder, Osnabrück. Die Arbeiten ergänzen und bereichern die grafische Sammlung des Sprengel Museum Hannover im Bereich der zeitgenössischen Kunst.
Zu 2: Das Konvolut von 181 Grafiken, Zeichnungen und Plakaten der Gegenwartskunst und von Künstlern der ehemaligen DDR ist eine Schenkung von Dr. Hans Stula, Hannover. Die Arbeiten ergänzen und bereichern die grafische Sammlung des Sprengel Museum Hannover im Bereich der zeitgenössischen Kunst.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da das Konvolut im Rahmen der konservatorischen Pflege der grafischen Sammlung mit betreut wird.

Begründung des Antrages

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG, § 25a Abs. 2 GemHKVO hat der Rat über die Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendungen zuzustimmen.
Dez. IV 
Hannover / 30.11.2011