Drucksache Nr. 2246/2014:
Ergänzung der Satzung über die Benutzung des Maschsees

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2246/2014
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Ergänzung der Satzung über die Benutzung des Maschsees

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Satzung über die Benutzung des Maschsees vom 14.02.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 04.03.1998 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Der Rat hat am 24.07.2014 die Drucksache 0758/2014 in Verbindung mit dem Änderungsantrag 1613/2014 zum Verhalten bei Unfällen auf dem Maschsee beschlossen. Der Beschluss besteht aus den zwei Punkten:

1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Regelung zum Verhalten bei Unfällen auf dem Maschsee zu erarbeiten, mit dem Ziel, diese in die Maschseeordnung aufzunehmen.

2. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Regelung in die Maschseeordnung aufgenommen werden kann, die die gewerbsmäßigen BootsverleiherInnen und Segelschulen dazu verpflichtet, ihre KundInnen über die Maschseeordnung im Allgemeinen und die Regelung zum Verhalten bei Unfällen im Besonderen zu informieren. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Sportausschuss mitgeteilt.

Die Verwaltung hat den Auftrag geprüft und legt mit dieser Drucksache einen Vorschlag zur Änderung der Maschseeordnung vor. Neben redaktionellen Änderungen sind folgende Teile ergänzt oder geändert worden:

1. Aus dem Anhang der alten Satzung ist der Abschnitt „Allgemeine Vorschriften für Benutzer des Maschsees“ in die neue Satzung als § 3 eingefügt worden
2. Ergänzung des neuen § 3 im Absatz 1 zur Verpflichtung der Genehmigungsinhaber die Bootsfahrer auf die Maschseeordnung hinzuweisen
3. Ergänzung des neuen § 3 um den Absatz 2 zum Verhalten bei Unfällen
4. Der neue Anhang enthält nur noch die Gebührenordnung

Der Punkt 2 des Antrages wurde dahingehend umgesetzt, dass grundsätzlich alle Bootseigentümer (Inhaber einer Genehmigung zur Befahrung des Maschsees) aufgefordert sind, die Bootsführer über die Einhaltung der Maschseesatzung und das Verhalten bei Unfällen zu informieren haben (Maschseesatzung §3, Abs. 1). Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die gewerblichen Bootsverleiher sondern ggfs. auch die Sportvereine oder Privatleute ihre Boote verleihen, somit gilt diese Regelung allgemein.
66.3 
Hannover / 09.10.2014