Drucksache Nr. 2239/2003:
Fortsetzung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der GS Kardinal- Bertram-Schule

Inhalt der Drucksache:

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2239/2003
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Fortsetzung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der GS Kardinal- Bertram-Schule

Antrag,


zu beschließen, dem Verein der Eltern und Freunde der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule, e.V. zur Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme im Schuljahr 2003/2004 bis zu 3.000,-- EUR aus der Haushaltsstelle 1.2100.718600.4 (Betreuungsmaßnahmen in Schulen) zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu 1.200,00 EUR für die Zeit vom 01.08.2003 bis zum 31.12.2003 und bis zu 1.800,00 EUR für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.07.2004.

Begründung


Der Verein der Eltern und Freunde der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule, e.V. bietet seit dem 01.11.2002 eine feste Betreuung in der Schule an. Dafür ist ihnen vom Arbeitsamt Hannover bis zum 31.10.2003 eine ABM-Stelle bewilligt worden, die zur Durchführung dieses Projekts “Rhythmische Erziehung von Grundschülern” im Rahmen der Kinderbetreuung genutzt wird. Eine Verlängerung dieser AB-Maßnahme ist nicht in Sicht. Die Kinderbetreuung soll von 20 Kindern im Anschluss an die Verlässliche Grundschule in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr in Anspruch genommen werden, deren Eltern durch ihre Berufstätigkeit auf eine Betreuung nach Unterrichtsschluss angewiesen sind. Für die Betreuung wird ein Elternbeitrag erhoben, der je nach Umfang der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden zwischen 80 EUR und 110 EUR pro Kind und Monat variiert.



Die Kinderbetreuung wird unter dem Projektnamen “Rhythmische Erziehung von Grund-
schülern” geführt, da der Förderverein sich zum Ziel gesetzt hat, der spärlichen Versorgung der Schüler mit Musikunterricht eine sinnvolle Ergänzung zu geben. Neben dem spiele-
rischen Umgang mit Rhythmusinstrumenten wird den Kindern in Bewegungsprogrammen ein Gefühl für Rhythmus gegeben. Der Förderverein erhofft sich von der Maßnahme, das Interesse der Kinder an der Musik und am Erlernen eines Instrumentes zu wecken.

Während der Betreuungszeit haben die Kinder u. a. die Möglichkeit Bücher zu lesen, zu spielen und den Computer zu nutzen. Die Betreuerin bietet den Kindern täglich ein Pro-
gramm an, das eine sinnvolle Beschäftigung außerhalb des Elternhauses ermöglicht.

Für dieses Projekt wird von der Schule ein Raum zur Verfügung gestellt. Auch der Schulhof, die Pausenhalle, die Turnhalle und der Werkraum können mitgenutzt werden.

Es ergeben sich ungedeckte Restkosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 3.000,-- EUR, die durch die Gewährung eines Zuschusses aus der Haushaltstelle 1.2100.718600.4 (Betreuungsmaßnahmen in Schulen) abgedeckt werden können.

Mit der Zustimmung zur Drucksache Nr. 0356/2003 N1 wurde dem Verein bereits im vergangenen Schuljahr ein Zuschuss in Höhe von 8.000 EUR gewährt.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Verein der Eltern und Freunde der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule, e.V. bis zu 3.000,-- EUR aus der Haushaltsstelle 1.2100.718600.4 (Betreuungsmaßnahmen in Schulen) bereitzustellen.
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Hannover / 20.09.2003