Informationsdrucksache Nr. 2228/2007:


Landesförderprogramm "Familien mit Zukunft - Kinder bilden und Betreuen"

Inhalt der Drucksache:

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2228/2007
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Landesförderprogramm "Familien mit Zukunft - Kinder bilden und Betreuen"




Mit der Drucksache 0926/2007 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des o.g. Landesförderprogramms für 2007/ 2008 (Laufzeit ein Kalenderjahr) einen Antrag stellen wird.

Dieser Antrag erfolgte mit folgenden Bausteinen:
  • Schaffung von 50 Tagespflegeplätzen als Alternative zu Krabbelgruppenplätzen

  • Sprachförderangebote mit den Programmen Fun, Hippy, Rücksackmütter und Sprachförderung durch Fachkräfte
  • Schaffung von 277 Plätzen in Krabbelgruppen

Das beantragte Fördervolumen beim Land betrug insgesamt 1.035.789,30 €, bei einem städtischen Kostenaufwand von 1.826.439,30 €.
Insgesamt steht für die Landeshauptstadt Hannover eine maximale jährliche Landesfördersumme von rd. 1,3 Mio. €, bei entsprechendem kommunalen Mitteleinsatz, zur Verfügung.

Vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erhielt die Landeshauptstadt Hannover die Zwischennachricht, dass gemäß den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienfreundlichen Infrastrukturen und zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige“ die beabsichtigte Förderung nicht vollständig genehmigt würde. Insbesondere ist eine Förderwürdigkeit der beantragten 277 Plätze in Krabbelgruppen danach nicht gegeben. In der Begründung dazu wird erläutert, dass die Landesregierung die Entscheidung getroffen habe, mit dem Landesprogramm eine klare Abgrenzung zu den Leistungen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vorzunehmen. Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt mit einem zusätzlichen Baustein den Ausbau von Tagesmüttermodellen zu fördern, daher ist eine Förderung von Krabbelgruppen nicht möglich. Auch die von der Landeshauptstadt Hannover geltend gemachte Nachfrage entsprechender Plätze durch die Eltern ändern hieran nichts prinzipiell.

Somit werden die Anstrengungen der Stadt, einen in dieser Hinsicht bedarfsgerechten Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, und dies bereits bis zum Jahr 2008 umzusetzen, durch das Landesförderprogramm bedauerlicherweise nicht unterstützt.

Grundsätzlich genehmigungsfähig sind dagegen die Sprachförderprogramme und die 50 beantragten Tagespflegeplätze mit folgendem finanziellen Aufwand (vorbehaltlich des Bescheides des Landes):

Teilprojekt
Landesförderung
Max.
Kosten
LHH
Sprachförderprogramme
433.941 €
433.941 €
50 Tagespflegeplätze
90.727 €
249.638 €
Gesamt
524.668 €
683.579 €

Nicht anerkannt werden beantragte 511.120 € für die Krabbelgruppenplätze, bei einem städtischen Kostenanteil von 1.151.987 €.

Es besteht für die Stadt die Möglichkeit, den bisherigen Antrag zu modifizieren, bzw. einen neuen Antrag zu weiteren Maßnahmen bzw. Projekten zu stellen. Die Laufzeit beträgt jeweils ein Kalenderjahr.

Die Verwaltung wird den gestellten Antrag danach um weitere Teilprojekte modifizieren bzw. ergänzen.

Ergänzend wird für das Jahr 2007/ 2008 zunächst folgendes beantragt:
  • Förderung der Qualifizierung von rd. 150 Tagespflegepersonen nach DJI Curriculum (160 Std.)
  • Pro Teilnehmer ergibt sich ein Kursgebühr von rd. 1100 € und somit ein Gesamtkostenaufwand von rd. 165.000 €. Bei einem Eigenanteil der Teilnehmenden von 20% der Kursgebühren und einer Beteiligung des Landes von 50% verbleiben für die Stadt Kosten in Höhe von rd. 50.000€. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Details sind der Beschlussdrucksache „Übernahme der Finanzierungskosten für Qualifizierung von Tagespflegepersonen“ zu entnehmen.

Zusammenfassend ergibt sich danach folgende Gesamtsituation für die Antragstellung beim Land für die Laufzeit 2007/2008:


Teilprojekt
Landesförderung
Max.
Kosten
LHH
Bereits beantragt mit Aussicht auf Förderungswürdigkeit
(50 Tagespflegeplätze, Sprachförderprogramme)
524.668 €
638.579 €
Qualifizierung von 150 Tagespflegepersonen
(DJI Curriculum)
82.500 €
49.500 €
Gesamt
607.168 €
688.079 €


Im Folgenden werden Projekte aufgezeigt, die für eine Antragstellung 2007/ 2008 fachlich vorstellbar und planerisch denkbar sind. Anzumerken ist, dass diese Maßnahmen allerdings zusätzlich wären und für die Umsetzung des TAG im Bereich der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren planerisch nicht erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund sind diese Maßnahmen nicht priorisiert und es stehen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung


Teilprojekt
Landesförderung max.
Kosten
LHH
Schaffung von 50 Tagespflegeplätzen in Modellversuchen (Randzeiten, besondere Zielgruppen, Flexibilisierung)
94.702 €
218.910 €
Zusatzqualifikation für Tagespflegepersonen um den fachlichen Anforderungen in Modellversuchen gerecht zu werden
30.000 €
30.000 e
Einrichtung eines Kinder- und Familienservicebüros
52.050 €
52.050 €
Gesamt
176.752
300.960


Insgesamt muss daruf aufmerksam gemacht werden, dass eine prioritäre (Abdeckung des Bedarfs an fehlenden Krabbelgruppen) Ausschöpfung des Landesprogramms- auch unter dem effizienten Einsatz knapper kommunaler Mittel- angesichts der Konzeption des Landesprogramms nicht möglich erscheint.

Wie bereits in der Drucksache 0926/ 2007 ausgeführt, besteht der Großteil der in Hannover nachgefragten Plätze für unter Dreijährige im institutionellen Bereich. Dies entspricht den abgefragten Bedarfen von Eltern. Durch die vorhandenen Tagespflegeplätze wird die Nachfrage gedeckt, es besteht aber kein zusätzlicher Bedarf in nennenswerter Größenordnung.

Die Tagespflegepersonen werden vom Land mit 20% gefördert, so dass die Stadt einen Eigenanteil von 80% finanzieren müsste. Um in diesem Bereich rd. 500.000 € Landesmittel auszulösen, müsste die Stadt daher jährlich die Schaffung von rd. 250 Tagespflegeplätzen beantragen, mit einem zusätzlichen städtischen Finanzaufwandes von rd. 2,5 Mio. €. Die Stadt hat sich jedoch entschieden, die Haushaltsmittel, auch in den folgenden Jahren, prioritär im Kindertagesstättenbereich zu investieren.

Kostentabelle

Die bei Inanspruchnahme des Landesprogramms entstehenden finanziellen Auswirkungen sind - unter Bezug auf die jeweilige Maßnahme - im Drucksachentext ausgewiesen.

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Hannover / 13.09.2007