Anfrage Nr. 2207/2004:
Anfrage der FDP Fraktion zum "Fristablauf für Heizungsanlagen vor dem Baujahr 1978"

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der FDP Fraktion zum "Fristablauf für Heizungsanlagen vor dem Baujahr 1978"

Anfrage

Fristablauf für Heizungsanlagen vor dem Baujahr 1978

Die Ernergieeinsparverordnung verbietet ab 2006 den Betrieb von Heizungsanlagen, die vor dem 01.10.1978 in Betrieb genommen wurden. Es gibt eine Übergangsfrist bis 2008. Wir gehen davon aus, dass der Verwaltung diese Frist bekannt ist.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:




1. Wieviel Heizungsanlagen, die im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Hannover betrieben werden, wurden vor Oktober 1978 in Betrieb genommen und werden heute noch betrieben?

2 Wenn es noch solche Anlagen gibt, fragen wir, ob es bereits Planungen für eine Sanierung gibt?

3. Gibt es bereits Schätzungen, welcher Finanzbedarf dafür besteht, wenn ja, wie hoch sind die geschätzten Kosten?

Patrick Döring

Fraktionsvorsitzender