Anfrage Nr. 2182/2013:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Diskriminierung beim Einlass in Diskotheken

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Diskriminierung beim Einlass in Diskotheken

Immer wieder kommt es zu Diskriminierungen beim Einlass in Diskotheken in Hannover. Aufsehen erregte zuletzt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover, das eine Diskothek zur Zahlung von 1000€ Schmerzensgeld aufgrund von Diskriminierung verurteilte (Aktenzeichen: 462 C 10744/12) und sich dabei auf den Paragraphen 21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berief. „Ziel des Gesetzes [AGG] ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§1 AGG).


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten haben sich durch die Einführung des AGG für die Stadtverwaltung ergeben bzw. welche Tätigkeitsbereiche sind direkt berührt?
2. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung auf Grundlage des AGG im Bereich der Gaststätten bei Diskriminierungsfällen über das Ordnungsamt einzugreifen (z.B. bei der Konzessionsvergabe)?
3. Wurden diese bisher genutzt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender