Drucksache Nr. 2180/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der FDP-Fraktion zum Ersatzneubau des Schwimmbads am Schulzentrum Anderten
in der Ratssitzung am 29.09.2022, TOP 3.9.2.

Inhalt der Drucksache:

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2180/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der FDP-Fraktion zum Ersatzneubau des Schwimmbads am Schulzentrum Anderten
in der Ratssitzung am 29.09.2022, TOP 3.9.2.

Die Planungen für den Neubau des SZ Anderten gehen voran und werden konkreter. In den Plänen wird neben dem Schulneubau auch Wohnbebauung vorgesehen, weshalb die Sorge besteht, dass letztendlich kein Platz mehr für die Neuerrichtung des Schwimmbads vorhanden sein wird. Auch der Zeitpunkt von geplantem Abriss und Beginn des Neubaus liegt Jahre auseinander, was bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Befürchtung hervorruft, dass es am Ende gar kein Bad geben wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Ist der Neubau des Schwimmbads am SZ Anderten geplant? Wenn nein, warum nicht.

2. Ist der Neubau des Schwimmbads weiterhin in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht.

3. Sollte die Planung des Neubaus weiterhin bestehen: Wo soll dieser erfolgen?


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: lst der Neubau des Schwimmbads am SZ Anderten geplant? Wenn nein, warum nicht?

Wie in der Drucksache-Nr.1611/2021 zum Schulzentrum Anderten dargestellt, muss das bestehende Anderter Bad spätestens im Jahr 2029 für den III. Bauabschnitt des Schulzentrums zurückgebaut werden. Im Rahmen der Beratung zur Drucksache-Nr. 0544/2022 zur Fortschreibung des Bäderkonzepts wurde durch den Änderungsantrag Nr. 1708/2022 festgelegt, dass der Neubau des Anderter Bades mit Rückbau des derzeitigen Gebäudes erfolgt sein muss. Darauf fußend sollen die Planungen zum Neubau des Anderter Bades frühestens im Jahr 2025 aufgenommen werden.


Frage 2: lst der Neubau des Schwimmbads weiterhin in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht.

Im ursprünglichen Bäderkonzept (Drucksache-Nr. 2741/2014, Anlage 1), das Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung für die Bädersanierung ist, waren Mittel für die Sanierung und nicht für den Neubau des Anderter Bades vorgesehen. Mittel für einen Neubau waren und sind in der mittelfristigen Planung nicht enthalten.

Frage 3: Sollte die Planung des Neubaus weiterhin bestehen: Wo soll dieser erfolgen?

In der Masterplanung (Drucksache-Nr. 1611/2021) ist ein möglicher Standort auf dem benachbarten Grundstück des Sportparks Anderten reserviert.