Anfrage Nr. 2179/2022:
Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgang mit "Schrotträdern"

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgang mit "Schrotträdern"

Aha sammelt regelmäßig Räder im Straßenraum ein, die offensichtlich nicht mehr genutzt werden. Sie sind entweder so defekt, dass eine Nutzung ausgeschlossen werden kann, oder sie wurden trotz Aufforderung, sie zu entfernen, nicht bewegt. Dieses Vorgehen ist im Sinne der öffentlichen Ordnung sowie der Verkehrssicherung sinnvoll und in Anbetracht der wachsenden Zahl von Fahrrädern in der Stadt auch unbedingt erforderlich. AHA erklärt in der Pressemitteilung vom 26.7.2022 „Die Fahrräder werden dokumentiert (Hinweisgeber, Foto, Rahmengestell-Nummer, Farbe) und anschließend mit einem Presswagen verschrottet. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass aha durch die Eigentümer weder strafrechtlich noch zivilrechtlich belangt werden kann.“
Im Sinne der Ressourcenschonung und Müllvermeidung ist dieses Vorgehen nicht zu begrüßen. Obgleich aha selbstverständlich rechtssicher handeln muss, stellt sich die Frage, ob es nicht rechtssichere und zugleich, im Sinne des Recyclings, vernünftigere Lösungen gibt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Auf welche Straf- und zivilrechtlichen Regelungen bezieht sich die Aussage von aha. Liegen dazu Urteile und Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte vor? Wenn ja, wie lauten sie?

2. Lässt die rechtliche Einordnung als Müll eine andere Weiterverwertung als die Schrottpresse (mit anschließender Rohstoffverwertung) grundsätzlich zu, wodurch z.B. technische Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung oder Weitergabe an Jugendinitiativen oder Flüchtlingsunterkünfte zur Wiedernutzbarmachung möglich wäre?