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die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Druck- sache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
- Das Entgelt für die Reinigung von Fettabscheideanlagen und Schlammfängen ist gegenüber dem derzeit gültigen Gebührensatz (Gebührensatzung 2022) unverändert.
- Das Entgelt für die Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist bis zum 31.12.2022 vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die von der Stadtentwässerung Hannover nun kalkulierten Entgeltsätze sind gegenüber den derzeit gültigen Sätzen aus der Abfallgebührensatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Region Hannover (aha) für das Kalenderjahr 2022 erhöht. Die Kosten für die Anfahrt, Annahme und Entsorgung erhöhen sich im Mittel um 8,1 %.
- Das Entgelt für die Annahme und Entsorgung von Mineralschlämmen ist gegenüber dem derzeit gültigen Entgeltsatz erhöht. Die Kosten für die Annahme und Entsorgung erhöhen sich um 22,00 €/m3.
- Das Entgelt für die Bergung von Gegenständen aus Abwasser-Anlagen ist gegenüber dem derzeit gültigen Entgeltsatz erhöht. Die Kosten für die Bergung erhöhen sich um 39,55 €/m³.
- Sonstige Leistungen nach Personal- oder Fahrzeugeinsatz werden mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig definiert.
Die Neufassung einer Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover ist im Wesentlichen aus folgendem Grund notwendig:
Zum 01.01.2023 tritt der § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) effektiv in Kraft. Danach gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer. Das hat zur Folge, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Außer der „hoheitlichen Aufgabe“ das anfallende Abwasser in der Landeshauptstadt Hannover zu sammeln, fortzuleiten und zu reinigen und hierfür Abwassergebühren zu erheben, sind die sonstigen anfallenden Leistungen der Stadtentwässerung Hannover umsatzsteuerpflichtig. Diese Leistungen haben nun in der Entgeltordnung ihren Platz gefunden.
Analog den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)), wird mit dieser Drucksache eine zweijährige Kalkulation von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen vorgelegt:
Für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideanlagen (Abscheider und Schlammfänge) wurden Entgelte für den Zeitraum 2023 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Reinigung Fettabscheider | Gebühr
2022-2024 | Entgelt 2023-2024 | Veränderung |
Anfahrt | 90,00 € | 90,00 € | 0,00 € | 0,0 % |
Rüstzeit | 45,00 € | 45,00 € | 0,00 € | 0,0 % |
Entsorgung | 0,05 €/Liter | 0,05 €/Liter | 0,00 € | 0,0 % |
Für die Reinigung und Kontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Abscheider und Schächte) wurden die Entgelte für den Zeitraum 2023 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist erforderlich.
Reinigung Leichtflüssigkeitsabscheider | Gebühr
2022-2024 | Entgelt
2023-2024 | Veränderung |
Anfahrt | 175,00 € | 180,00 € | 5,00 € | |
Zusatzleistung | 175,00 € | 180,00 € | 5,00 € |
Entsorgung Schlamm | 160,00 €/m3 | 180,00 €/m3 | 20,00 €/m3 |
Entsorgung Ölphase | 80,00 €/m3 | 90,00 €/m3 | 10,00 €/m3 |
Für die Annahme und Entsorgung von Öl-/Wassergemischen ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung für den Zeitraum 2023 -2024 erforderlich.
Öl-/Wassergemisch | Entgelt | Entgelt | |
| 2022 | 2023-2024 | Veränderung |
Annahme und Entsorgung | 80,00 €/m3 | 90,00 €/m3 | 10,00 € 12,5 % |
Für die Annahme und Entsorgung von Mineralschlämmen ist gemäß anliegender Kalkulation eine Entgeltanpassung erforderlich.
Mineralschlämme | Entgelt | Entgelt | |
| 2022 | 2023-2024 | Veränderung |
Annahme und Entsorgung | 108,00 €/m3 | 130,00 €/m3 | 22,00 € 20,4 % |
Für die Bergung von Gegenständen aus Abwasseranlagen (Schlüssel-, Handy-, Brillenbergung und dergl.) ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung erforderlich.
Bergung aus Abwasseranlagen | Entgelt | Entgelt | |
| 2022 | 2023-2024 | Veränderung |
Bergung von Gegenständen | 49,95 €/m3 | 89,50 €/m3 | 39,55 € 79,2 % |
Für Leistungen mit Personaleinsatz werden die zu erhebenden Entgelte mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig entsprechend der beigefügten Kalkulation festgelegt.
Personaleinsatz | | Entgelt | |
| | 2023-2024 | Veränderung |
Assistenzkraft | | 55,00 €/h | | |
Rüstzeit | | 80,00 €/h | | |
Entsorgung | | 125,00 €/h | | |
Für Leistungen mit Fahrzeugeinsatz werden die zu erhebenden Entgelte mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig entsprechend der beigefügten Kalkulation festgelegt.
Fahrzeugeinsatz | | Entgelt | |
| | 2023-2024 | Veränderung |
LKW mit Besatzung | | 179,00 €/h | | |
Transporter mit Fahrer | | 83,00 €/h | | |
PKW mit Fahrer | | 73,00 €/h | | |
Die Entgeltkalkulation ist in der Anlage 2 im Detail dargestellt.
Digitale Anlagen:
1: Neufassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung Hannover (Entgeltordnung)
2: Entgeltkalkulation