Drucksache Nr. 2176/2022:
Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2176/2022
2 (nur online)
 

Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Druck- sache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

- Das Entgelt für die Reinigung von Fettabscheideanlagen und Schlammfängen ist gegenüber dem derzeit gültigen Gebührensatz (Gebührensatzung 2022) unverändert.

- Das Entgelt für die Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist bis zum 31.12.2022 vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die von der Stadtentwässerung Hannover nun kalkulierten Entgeltsätze sind gegenüber den derzeit gültigen Sätzen aus der Abfallgebührensatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Region Hannover (aha) für das Kalenderjahr 2022 erhöht. Die Kosten für die Anfahrt, Annahme und Entsorgung erhöhen sich im Mittel um 8,1 %.

- Das Entgelt für die Annahme und Entsorgung von Mineralschlämmen ist gegenüber dem derzeit gültigen Entgeltsatz erhöht. Die Kosten für die Annahme und Entsorgung erhöhen sich um 22,00 €/m3.

- Das Entgelt für die Bergung von Gegenständen aus Abwasser-Anlagen ist gegenüber dem derzeit gültigen Entgeltsatz erhöht. Die Kosten für die Bergung erhöhen sich um 39,55 €/m³.


- Sonstige Leistungen nach Personal- oder Fahrzeugeinsatz werden mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig definiert.

Begründung des Antrages

Die Neufassung einer Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover ist im Wesentlichen aus folgendem Grund notwendig:

Zum 01.01.2023 tritt der § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) effektiv in Kraft. Danach gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer. Das hat zur Folge, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Außer der „hoheitlichen Aufgabe“ das anfallende Abwasser in der Landeshauptstadt Hannover zu sammeln, fortzuleiten und zu reinigen und hierfür Abwassergebühren zu erheben, sind die sonstigen anfallenden Leistungen der Stadtentwässerung Hannover umsatzsteuerpflichtig. Diese Leistungen haben nun in der Entgeltordnung ihren Platz gefunden.

Analog den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)), wird mit dieser Drucksache eine zweijährige Kalkulation von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen vorgelegt:

Für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideanlagen (Abscheider und Schlammfänge) wurden Entgelte für den Zeitraum 2023 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Reinigung Fettabscheider
Gebühr
2022-2024
Entgelt
2023-2024
Veränderung
Anfahrt
90,00 €
90,00 €
0,00 €
0,0 %
Rüstzeit
45,00 €
45,00 €
0,00 €
0,0 %
Entsorgung
0,05 €/Liter
0,05 €/Liter
0,00 €
0,0 %

Für die Reinigung und Kontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Abscheider und Schächte) wurden die Entgelte für den Zeitraum 2023 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist erforderlich.

Reinigung
Leichtflüssigkeitsabscheider
Gebühr
2022-2024
Entgelt
2023-2024
Veränderung
Anfahrt
175,00 €
180,00 €
5,00 €
im
Mittel

+ 8,1 %

Zusatzleistung
175,00 €
180,00 €
5,00 €
Entsorgung Schlamm
160,00 €/m3
180,00 €/m3
20,00 €/m3
Entsorgung Ölphase
80,00 €/m3
90,00 €/m3
10,00 €/m3
Für die Annahme und Entsorgung von Öl-/Wassergemischen ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung für den Zeitraum 2023 -2024 erforderlich.
Öl-/Wassergemisch
Entgelt
Entgelt
2022
2023-2024
Veränderung
Annahme und Entsorgung
80,00 €/m3
90,00 €/m3
10,00 12,5 %

Für die Annahme und Entsorgung von Mineralschlämmen ist gemäß anliegender Kalkulation eine Entgeltanpassung erforderlich.

Mineralschlämme
Entgelt
Entgelt
2022
2023-2024
Veränderung
Annahme und Entsorgung
108,00 €/m3
130,00 €/m3
22,00 20,4 %

Für die Bergung von Gegenständen aus Abwasseranlagen (Schlüssel-, Handy-, Brillenbergung und dergl.) ist gegenüber den derzeit gültigen Entgeltsätzen eine Anpassung erforderlich.

Bergung aus Abwasseranlagen
Entgelt
Entgelt
2022
2023-2024
Veränderung
Bergung von Gegenständen
49,95 €/m3
89,50 €/m3
39,55 79,2 %

Für Leistungen mit Personaleinsatz werden die zu erhebenden Entgelte mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig entsprechend der beigefügten Kalkulation festgelegt.

Personaleinsatz
Entgelt
2023-2024
Veränderung
Assistenzkraft
55,00 €/h
Rüstzeit
80,00 €/h
Entsorgung
125,00 €/h
Für Leistungen mit Fahrzeugeinsatz werden die zu erhebenden Entgelte mit der vorgelegten Entgeltordnung erstmalig entsprechend der beigefügten Kalkulation festgelegt.
Fahrzeugeinsatz
Entgelt
2023-2024
Veränderung
LKW mit Besatzung
179,00 €/h
Transporter mit Fahrer
83,00 €/h
PKW mit Fahrer
73,00 €/h

Die Entgeltkalkulation ist in der Anlage 2 im Detail dargestellt.

Digitale Anlagen:
1: Neufassung der Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung Hannover (Entgeltordnung)
2: Entgeltkalkulation
68 
Hannover / 23.08.2022