Drucksache Nr. 2173/2005:
168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / Rehmer Feld, Kapellenbrink

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2173/2005
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168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / Rehmer Feld, Kapellenbrink

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 168. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Wegfall des Schulstandortes wirkt sich insbesondere auf Kinder und deren Eltern aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232, 1. Änderung. Mit diesem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Orientierungsstufe Rehmer Feld geschaffen werden.

In der Zeit vom 26.07. bis 31.08.2005 wurden auf gleicher Planungsgrundlage gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, frühzeitig an dem Änderungsverfahren beteiligt. Sie wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlichen Umweltprüfung zu äußern. Anregungen, Bedenken oder Hinweise zur Umweltprüfung oder für das Planungsziel bedeutsame Hinweise wurden von den Beteiligten nicht vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende, bisher vorliegende umweltbezogene Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • Schallimmissionsplan Hannover 2000
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover 2004
  • Erfassung der Avifauna sowie des Fledermausvorkommens auf dem ehemaligen Schulgelände der OS Rehmer Feld 2005

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung wird gemäß der von § 4a Abs. 1 BauGB vorgesehenen Möglichkeit gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zur (zweiten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.




Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
 61.15
Hannover / 25.10.2005