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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Mitte
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 1693 als Gemeindestraße zuzustimmen.
Begründung des Antrages
Für die Errichtung eines Bürogebäudes in der Straße „Gutenberghof“ war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1693 erforderlich. Dieser Bebauungsplan ist am 06.03.2008 in Kraft getreten. Durch den Bebauungsplan wurde die öffentliche Verkehrsfläche der Gutenbergstraße in geänderten Grenzen neu festgesetzt. Durch diese Neufestsetzung ist auch eine Neuwidmung der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
66.11
Hannover / 25.09.2015