Drucksache Nr. 2147/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion zur Hausmülldeponie Bemerode
in der Ratssitzung am 18.10.2012, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2147/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion zur Hausmülldeponie Bemerode
in der Ratssitzung am 18.10.2012, TOP 3.2.

Die Bürgerinitiative pro.kronsberg hat auf ihrer Bürgerinformationsveranstaltung am 4. September die ehemalige Hausmülldeponie Bemerode – genauer Bemerode 1 - als Giftmülldeponie bezeichnet.
Grundlage waren offensichtlich die Untersuchungen des Umweltbundesbundesamtes (nachzulesen unter http://www.umweltbundesamt.de/boden-und altlasten/altlast/web1/berichte/nachsorge/nachso35.htm). Demnach wurden in der relevanten Deponie beispielweise Cyanide, Schwermetalle und polycylische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt.

Insbesondere heißt es in Kapitel 8.4.1.1: „Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurden im Bereich der Altablagerung Bemerode I im Oberboden signifikante Schadstoffbelastungen durch PAK festgestellt. In der Bodenluft wurden signifikante Gehalte an Methan und erhöhte Gehalte an LHKW, AKW und FCKW ermittelt. Sickerwasseruntersuchungen zeigten im unmittelbaren Altablagerungsbereich Belastungen mit Schwermetallen sowie Ammonium, PAK und LHKW. Im Abstrom des oberen Grundwasserleiters wurden deponiebürtige Schadstoffe wie Schwermetalle, Ammonium und LHKW beobachtet“.

Die betreffende Deponie wurde im Vorfeld der EXPO einer Sanierung unterzogen, die sich auf eine Oberflächenbehandlung bezog. So wurde die Fläche nach oben versiegelt und das entstehende Methangas wird erfasst und kontrolliert abgeleitet. Ein seitlicher Schutz der Deponie findet nicht statt, so dass das Grundwasser ungehindert eindringen kann. Damit ergibt sich folglich eine Belastung des Grundwassers durch Übertritte von Schadstoffen in dieses. Genau heißt es bezüglich der Siedlung Seelhorst: „ein Schadstofftransport in die Gebäude [ist] nicht auszuschließen.“ Mengenangaben liegen in einer Tabelle unter Kapitel 8.4.2.4 vor.

In Kapitel 8.4.2.2 heißt es: „Die MKW-, Phenol- und Cyanid-Gehalte liegen - da auch keine entsprechende schadstoffspezifische Nutzung im Anstrom bekannt ist - erwartungsgemäß unterhalb der Nachweisgrenzen.“

Unter 8.4.4.1 wird vorgeschrieben, dass mehrmals jährlich Überwachungen der „altablagerungstypischen Parameter“ durchgeführt werden sollen.

Laut Drucksache 1814/2012 (Anlage IV, Seite 35) werden diese Messstellen regelmäßig beprobt.

Laut Drucksachen können Schadstoffaustragungen über das Grundwasser kaum erfolgen, da nur 7 Promille des eingelagerten Materials Kontakt mit dem Grundwasser haben.

Abschließend heißt es in der Drucksache: „Eine durch evtl. Schadstoffaustrag bedingte nachteilige Beeinflussung der Grundwasserqualität in der nördlich gelegenen Siedlung Seelhorst infolge der vorgesehenen gewerblichen Entwicklung kann aufgrund der Grundwasserfließrichtung West-Nord-West nach gutachterlicher Beurteilung definitiv ausgeschlossen werden“.

Hinsichtlich dieser Vorbemerkung stellen wir folgende Anfrage:
1. Sind seit der Sanierung der Deponie „Bemerode 1“ nennenswerte Schadstoffaustragungen an den Messstellen erfasst worden und können die Messergebnisse den Mitgliedern der politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?
2. Sind nach Meinung der Verwaltung gegenwärtig Gefährdungen für die Bevölkerung gegeben, welche die Nutzung des Begriffs „Giftmülldeponie“ rechtfertigen und sofortige Maßnahmen nach sich ziehen?
3. Sind hinsichtlich der Baumaßnahmen für die Errichtung eines Logistikzentrums Beeinträchtigungen der Deponie „Bemerode 1“ auszuschließen, die zu höheren Schadstoffaustritten führen können?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende

Text der Antwort

Wegen der Komplexität der Angelegenheit hat die Verwaltung am 12.09.2012 den Fraktionsgeschäftsstellen und den beiden Fachausschüssen eine 10 Seiten umfassende Darstellung zur Deponie Bemerode übersandt, u. a. zu der in der Vorbemerkung der Anfrage genannten Studie des Umweltbundesamtes. Entsprechend kurz fallen daher an dieser Stelle die Antworten auf die Einzelfragen aus.

Frage 1: Sind seit der Sanierung der Deponie „Bemerode 1“ nennenswerte Schadstoffaustragungen an den Messstellen erfasst worden und können die Messergebnisse den Mitgliedern der politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?

Seit 1993 und auch aktuell liegen umfangreiche Messergebnisse sowohl über die Bodenluftqualitäten als auch über Grundwasserqualitäten vor. Die im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung erstellten aktuellen Gutachten sind den Fraktionen als CD zur Verfügung gestellt worden. Die Ergebnisse der Bodenluft- und Grundwasserüberwachung aus den Jahren 1993-2012 und darauf aufbauenden Gutachten stehen den Ratsmitgliedern selbstverständlich auf Wunsch auch zur Einsichtnahme zur Verfügung. Wegen des sehr großen Umfanges wird von einem Versand abgesehen.

Frage 2: Sind nach Meinung der Verwaltung gegenwärtig Gefährdungen für die Bevölkerung gegeben, welche die Nutzung des Begriffs „Giftmülldeponie“ rechtfertigen und sofortige Maßnahmen nach sich ziehen?

Aus Sicht der Verwaltung, aber insbesondere auch aus Sicht der Region Hannover als zuständige Wasser- und Bodenschutzbehörde, geht von der Deponie keine Gefährdung für die Bevölkerung aus, sodass über die 1999 hinaus durchgeführten Sicherungsmaßnahmen, die regelmäßige Überwachung der Bodenluft- und Wasserqualitäten sowie die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Sicherungsanlagen keine Maßnahmen erforderlich sind.

Frage 3: Sind hinsichtlich der Baumaßnahmen für die Errichtung eines Logistikzentrums Beeinträchtigungen der Deponie „Bemerode 1“ auszuschließen, die zu höheren Schadstoffaustritten führen können?

Die aktuell durchgeführten Gutachten kommen zum Ergebnis, dass die Baumaßnahmen zur Errichtung des geplanten Distributionszentrums nicht zu einem erhöhten Schadstoffaustritt führen werden. Ergänzend sei hinzugefügt, dass gleichwohl und sicherheitshalber der Intervallzeitraum der Messungen von 5 Jahre deutlich auf 1 Jahr reduziert worden ist.