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Zuwendung an den TSV Kirchrode
Antrag,
zu beschließen, dem Turn- und Sportverein Kirchrode von 1922 e.V. für energetische Sanierungsmaßnahmen in seinem Vereinshaus eine Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung in Höhe von
40.000 €
zu bewilligen.
Mittel zur Deckung dieses Betrages stehen im Vermögenshaushalt 2008 in der HMK 5520.901-988000 - Vereinssportanlagen, sonstige Maßnahmen - Investitionszuschüsse an übrige Bereiche - zur Verfügung.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vereinshaus steht beiden Geschlechtern gleichermaßen zur Nutzung zur Verfügung. Es sei in dem Zusammenhang noch erwähnt, dass der TSV Kirchrode 829 Mitglieder hat, wovon 471 männlich und 358 weiblich sind. Bei 367 Kindern und Jugendlichen im Verein hat der TSV eine Jugendquote von rd. 44 %.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | 40.000,00 € | 5520.901-988000(G369a) | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 40.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | -40.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Begründung des Antrages
Mit Ds-Nr. 2828/2007 wurde beschlossen, dem TSV Kirchrode für die umfassende energetische Sanierung seines Vereinshauses (hauptsächlich Dämmung, Heizung, Dachsanierung) eine Zuwendung in Höhe von 40.000 € zu bewilligen. Im Finanzierungsplan war eine zweite Zuwendung in gleicher Höhe für das Jahr 2008 vorgesehen. Der Verein hat die einzelnen Maßnahmen wie geplant durchgeführt. Er soll deshalb auch die für 2008 vorgesehene zweite Zuwendung erhalten.
52 /67.11
Hannover / 10.09.2008