Drucksache Nr. 2135/2016:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 - Huberstraße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2. im Übrigen zur Anhörung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2135/2016
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 - Huberstraße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr 1841 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1841 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altergruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG beabsichtigt auf dem im eigenen Besitz befindlichen Grundstück Albrecht-/ Huberstraße in Hannover Misburg-Nord zwei dreigeschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage zu errichten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1394 aus dem Jahr 1991, der für das Plangebiet ein reines Wohngebiet festsetzt, in dem max. 6-geschossige Wohngebäude zulässig sind. Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb der überbaubaren Fläche und widerspricht somit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Daher hat die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG am 11.08.2016 einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bauvorhabens geschaffen werden.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 10.10.2016