Informationsdrucksache Nr. 2134/2013:
Bericht zur Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2134/2013
0
 

Bericht zur Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder

Im Januar 2012 wurde die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Hannover eröffnet.
Die Aufgabe der Beratungsstelle ist es, ehemalige Heimkinder, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in West-Deutschland in Heimen untergebracht waren und denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, zu beraten und zu unterstützen, um Anträge für finanzielle Hilfe aus dem Fonds Heimerziehung zu stellen.

Im Abschlussbericht „ Runder Tisch Heimerziehung“, der im Januar 2011 an den Deutschen Bundestag übergeben wurde, ist die Einrichtung eines Fonds für Betroffene empfohlen worden. Durch diesen Fonds soll ermöglicht werden, dass ehemaligen Heimkindern Unterstützung gewährt werden kann. Der Fonds „Heimerziehung West“ wurde im Januar 2012 eingerichtet, hat ein Volumen von 120 Millionen Euro und wird je zu einem Drittel von Bund, westdeutschen Ländern und Kirchen getragen.

Die Beratungsstelle ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die ihren jetzigen Wohnsitz in Hannover haben. Die Städte und Gemeinden Wennigsen, Neustadt am Rübenberge, Seelze, Laatzen, Burgdorf, Springe, Lehrte, Uetze, Ronnenberg, Isernhagen, Burgwedel, Langenhagen, Gehrden, Pattensen, Sehnde haben sich der Beratungsstelle der Landeshauptstadt Hannover angeschlossen und beteiligen sich an den Kosten.

Die Durchführung der Beratungsstelle wird durch den Heimverbund realisiert. Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter stehen insgesamt mit 30 Stunden wöchentlich für diese Aufgabe zur Verfügung. Das Beratungsbüro befindet sich in Hannover, Am Schwarzen Bär. In den ersten eineinhalb Jahren wurden 108 Personen beraten. Dabei handelte es sich um 36 Frauen und 71 Männer im Durchschnittsalter von 64 Jahren, der älteste Betroffene ist 76 Jahre.
Die Beratungsstelle vergibt individuelle Termine für Ratsuchende, in begründeten Einzelfällen können die Beratungen auch Zuhause bei den ehemaligen Heimkindern stattfinden.


Für jeden Ratsuchenden gibt es ausreichend Zeit, über die gemachten Erfahrungen während der Heimunterbringung zu berichten.

Der Fonds Heimerziehung soll ehemaligen Heimkindern, finanzielle Hilfe gewähren soweit die Heimerziehung noch heute Traumatisierung oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden hervorruft.
Aus dem Fonds Heimerziehung können Mittel gewährt werden für individuelle Leistungen, um die Folgen der Heimunterbringung zu mindern. Es wird kein Bargeld ausgezahlt, sondern es erfolgt die Finanzierung von Sachmitteln.
Von der Beratungsstelle Hannover wurden zum Beispiel Sachmittel für Kuren, die nicht durch Dritte finanziert werden konnten, Möbel und Fahrzeuge beantragt. Maximal können 10.000,00 € gewährt werden.

Darüber hinaus gibt es Rentenersatzleistungen. Hierbei kann in Form einer Einmalzahlung wegen Minderung von Rentenansprüchen aufgrund von nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen Hilfe gewährt werden.
Wer während seines Heimaufenthaltes zwangsweise arbeiten musste und älter als 14 Jahre war, dem werden pro Arbeitsjahr 3.600,00 € gewährt.

Alle Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung können nur in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle abgerufen werden. Es wird eine Vereinbarung über Hilfen und Unterstützung aus dem Fonds Heimerziehung in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Betroffener/Betroffenem und der Beraterin/dem Berater in der Anlauf- und Beratungsstelle getroffen. Die Anlauf- und Beratungsstelle reicht diese getroffene Vereinbarung beim Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFza) ein. Das BAFza prüft, ob die eingereichten Unterlagen schlüssig und vollständig sind, stellt die finanziellen Mittel bereit und zahlt diese aus.
Entsprechend der Empfehlungen des Nds. Städtetages sollen die Nds. Kommunen die Anlauf und Beratungsstellen bis zum 31.12.2014 zur Verfügung stellen.

Die Kosten für die Anlauf- und Beratungsstelle werden entsprechend der Anzahl der Beratungen auf die beteiligten Regionskommunen umgelegt, die Erstattung betrug für das Jahr 2012 22.567,00 €, die Gesamtjahreskosten betrugen 62.058,00 €.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.rundertisch-heimerziehung.de

www.fonds-heimerziehung.de

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In der Beratungsstelle sind je eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge beschäftigt, um den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Problemlagen der Antragstellerinnen und Antragsteller gerecht werden zu können.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36702
Heimverbund
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 22.567,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 52.358,00 €
Sach- und Dienstleistungen 9.700,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -39.491,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -39.491,00 €

51.6 
Hannover / 15.10.2013