Drucksache Nr. 2133/2007 S1:
Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Miet- und Benutzungsordnung des "Hannover Congress Centrums"

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
2133/2007 S1
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Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Miet- und Benutzungsordnung des "Hannover Congress Centrums"

Stellungnahme

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Begründung

Die mit dem Antrag 2133/2007 beabsichtigte Regelung, Mietverträge mit "erkennbar rechtsgerichteten, fremdenfeindlichen und rassistischen Gruppierungen, Organisationen oder Einzelpersonen fristlos auflösen zu können", wird bereits durch den Wortlaut des
§ 18 Abs. 1 Buchstabe b) der Miet- und Nutzungsbedingungen des HCC in ausreichendem Maße abgedeckt.
Hierdurch besteht die Möglichkeit, vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten, wenn "durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt oder des Vermieters erfolgt."

Darüber hinaus unterliegt das HCC als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 22 NGO höherrangigem Recht, so dass nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 und
Art. 3 GG in Verbindung mit dem § 5 Abs. 1 ParteienG nach einhelliger Rechtssprechung eine Verpflichtung besteht, zugelassenen politischen Parteien Räume zu vermieten – auch wenn diese dem rechtsextremen Parteienspektrum zuzurechnen sind.
Die mit dem Antrag erbetene Ergänzung der Miet- und Nutzungsbedingungen des HCC widerspricht insoweit geltendem Recht.