Drucksache Nr. 2116/2015:
Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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2116/2015
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Bebauungsplan Nr. 1788 - Lathusenstraße Nord
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die Anregungen aus einer Stellungnahme des BUND nicht zu berücksichtigen,
2. den nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB geänderten Bebauungsplan Nr. 1788 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Durch die Veräußerung der Grundstücke sind Einnahmen zu erwarten.
Für die Errichtung der notwendigen Spielplatzfläche entstehen Kosten in Höhe von ca. 126.000 €.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1788 umfasst die Fläche des unbebauten Grundstücks an der Lathusenstraße zwischen den Hannoverschen Werkstätten und dem Lebensmitteldiscounter.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, in dem Wohnbebauung nicht zulässig ist. Nach Aufgabe der Kleingartennutzung plant die Stadt in dieser integrierten Lage eine Bebauung mit Geschosswohnungen zu entwickeln. Um die vorgenannte Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist es mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 1788 vorgesehen, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1788 hat vom 30.07.2015 bis zum 11.09.2015 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung hat der BUND Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans vorgetragen.

Der § 3 der textlichen Festsetzungen ist zur Klarstellung ergänzt worden, weil die ursprüngliche Formulierung missverständlich sein könnte. Abweichend von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Stellplätzen und ihren Zufahrten über 50 vom Hundert hinaus ausnahmsweise bis zu 70 vom Hundert überschritten werden. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Die Stellungnahme des BUND hat folgenden Wortlaut:
Das Plangebiet wird derzeit als Kleingartenfläche genutzt (Kleingartenkolonie Niedersachsen). Wie bei einer Geländebegehung am 16.08.2013 festgestellt werden konnte, ist es durch Kleingärten mit alten Obstbäumen, Hecken und individuell gestalteten Lauben gekennzeichnet. Zum Teil handelt es sich bei den Obstbäumen um alte Hochstämme mit einem hohen Anteil an Totholz. Nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (Drachenfels 2011) handelt es sich bei der Fläche um eine strukturreiche Kleingartenanlage (PKR). Zwölf Bäume weisen einen Stammumfang von über 60 cm auf und fallen damit unter den Schutz der Baumschutzsatzung Hannover.
Aufgrund der vorhandenen Strukturen bildet diese Fläche einen wertvollen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten. Gerade die alten Hochstämme mit ihrem Totholzanteil stellen potentielle Brutplätze bzw. Quartiere für Vögel und Fledermäuse dar. Insgesamt konnten im Plangebiet 16 Vogelarten und 3 Fledermausarten beobachtet werden (vgl. Planungsunterlagen S. 14). Durch die Bebauung der Fläche werden die Lebensraumstrukturen jedoch vollständig zerstört. Aufgrund der Bedeutung solcher naturnahen Flächen im urbanen Raum lehnt der BUND Region Hannover den derzeit vorliegende Bebauungsplanentwurf ab.

Stellungnahme der Verwaltung
Im Vorfeld der Planungen hat es 2014 eine Erfassung von Vögeln und Fledermäusen sowie markanter Bäume und Biotoptypen durch einen Fachgutachter gegeben, die im Anschluss vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Stadt Hannover detailliert geprüft worden ist.
Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass das Plangebiet nur einer kleinen Zahl von Vogelarten die Grundlage für ein Brutrevier bietet. Darunter sind keine besonders geschützten Arten.
Die drei festgestellten Fledermausarten haben das Plangebiet lediglich überflogen, um vermutlich ihre Jagdgebiete aufzusuchen. Für keine der Arten konnten genutzte Quartiere im Plangebiet festgestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass die unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume nicht erhalten werden können. Dieser Verlust wurde bei der Bilanzierung zur Eingriffsregelung mit angerechnet. Auf dem Grundstück selbst ist für die entfallenden Bäume durch die Begrünung der Stellplätze hinreichender Ersatz gegeben. Der geplante Pflanzstreifen, die Gliederung der Stellplätze mit großkronigen Bäumen sowie die Versickerung im Plangebiet bieten einen kleinen Ausgleich. Da eine vollständige Kompensation nicht innerhalb des Plangebietes möglich ist, wird der Ausgleich auf einer aus dem Ökokonto der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellten Fläche durchgeführt. Hierzu wird ein Teilareal einer stadteigenen Ackerfläche in der Gemarkung Wülferode, die durch Sukzession umgewandelt werden soll, den im Plangebiet zu erwartenden Eingriffen zugeordnet. Weil die Fläche aus vorgenannten Gründen nicht die vermutete hohe Bedeutung für den Naturhaushalt hat, wird der Ablehnung der Planung durch den BUND nicht gefolgt.
Die Anregungen des BUND werden nicht berücksichtigt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13 
Hannover / 23.09.2015