Drucksache Nr. 2106/2003:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 16.10.1997 in der Fassung vom 05.12.2002 für die Friedhöfe der LHH

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2106/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2106/2003
2
 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 16.10.1997 in der Fassung vom 05.12.2002 für die Friedhöfe der LHH

Antrag,

die Gebühren für
· den Erwerb von Nutzungsrechten „Anonyme Urnengemeinschaftsanlage“ um 11%,
· die Grabmalgenehmigungen, Kapellen- und Leichenhallenbenutzungen um 4,0% sowie
· die Sarg-/ Urnenbeisetzungen um 2,0%
anzuheben und die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Begründung


Mit Ablauf der Kalkulationsperiode zum 31.12.2003 ist dem Rat, als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in 2004, eine kostendeckende Gebührenkalkulation für 2004 vorzulegen. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2004 beträgt 9.660.000 €. Im Haushaltsplan 2004 ist ein Zuschuss für den Gebührenbereich von 710.000 € veranschlagt, sodass die durch Gebühren zu deckenden Kosten 8.950.000 € betragen. Bei unveränderten Gebühren stehen diesem Gebührenbedarf im Jahr 2004 Gebührenerlöse von 8.800.000 € gegenüber. Zur Deckung des verbleibenden Fehlbetrages von -150.000 € ist eine Gebührenanpassung zum 01.01.2004 entsprechend der anliegenden Gebührenkalkulation 2004 erforderlich.Die Plankosten 2004 sind trotz Lohn- und allgemeiner Preissteigerungen unverändert gegenüber den durchschnittlichen jährlichen Kosten der Vorjahre 1999 – 2002. Die Anpassung der Gebühren ist notwendig auf Grund des anhaltenden Fallzahlrückganges in allen Leistungsbereichen. (Zum Vergleich 2002 / 2001: Beisetzungen –3,0%, Verkauf von Nutzungsrechten -2,5% Leichenhallennutzung –2,0% Kapellennutzung –4,0% Grabmalgenehmigungen –8%)


Darüber hinaus wirkt sich negativ aus, dass sich der Anteil der preisgünstigen Beisetzungen an den Gesamtbeisetzungen stetig erhöht. So findet inzwischen jede 5. Beisetzung in der anonymen Urnengemeinschaftsanlage statt.
Im Rahmen der kostendeckenden Gebührenkalkulation sind folgende Gebührenanpassungen 2004 notwendig:

- Erwerb von Nutzungsrechten
Eine Überprüfung der Gebühren für Nutzungsrechte ergab, dass die Gebührenkalkulation des Gebührentatbestandes „20 Jahre Grabrechte anonyme Urnengemeinschaftsanlage“ den Aufwand für die 20- jährige Rasenpflege bislang nicht enthalten hat. Die verursachungsgerechte Neukalkulation dieses Gebührentatbestandes ergab eine Anpassung um 11% von 563€ um 62€ auf 625€.
Die übrigen Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten können unverändert beibehalten werden.
- Beisetzungsgebühren
Die letztmalig zum 01.01.1998 angepassten Gebühren sind um 2% anzuheben, wodurch sich Erhöhungen zwischen 3€ und 15€ ergeben.

- Leichenhallen-, Kapellen- und Grabmalgenehmigungsgebühren
Die letztmalig zum 01.01.1998 angepassten Gebühren sind um 4% anzuheben, wodurch sich Erhöhungen zwischen 2€ und 9€ ergeben.



Geschlechterdifferenzierung
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. DS 1278/ 203) sind im Zusammenhang mit dieser DS nicht relevant.
67.02 
Hannover / 29.09.2003