Drucksache Nr. 2104/2016:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger - mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung,
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2104/2016
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1819 - Vahrenwalder Anger - mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1819 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen finanzielle Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover, die in der Begründung (Anlage 2) unter Punkt 6 erläutert werden.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1819 hat vom 02. Juni bis zum 01. Juli 2016 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Sie wurde insgesamt redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten, 2.4.5 Ver- und Entsorgung, 2.4.6 Private und öffentliche Infrastruktur, 3.4 Altlasten, 3.5 Gewässer und 4. Städtebaulicher Vertrag ergänzt und aktualisiert. Ferner wurde die Anlage 2 der Begründung aktualisiert.

Zwischenzeitlich wurden durch die Eigentümerin im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahmen im April 2016 bei Grundwasseruntersuchungen punktuell erhebliche Bodenluftbelastungen durch LHKW und BTEX ermittelt. Diese resultieren aus in der Vergangenheit bekannten und bereits abgeschlossenen bzw. sanierten Schadensfällen. Diese Belastungen wurden durch weitere Untersuchungen in ihren Auswirkungen auf das geplante Bauvorhaben bewertet. Auf der Grundlage einer Gesamtbewertung der Schadensauswirkungen im Juli 2016 wurde ein fachgutachtliches Konzept baulicher Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse entwickelt. Dies machte folgende weitere Ergänzungen/Anpassungen der Begründung des Entwurfes in den Abschnitten 2.4.1 Bauland, 3.4 Altlasten und 3.5 Gewässer erforderlich.

Auch der Bebauungsplanentwurf musste geändert werden. Hier wurde eine entsprechende Kennzeichnung eingefügt, die beiden nordwestlichen Baufelder wurden um 1 m bis 1,5 m nach Norden verschoben und das südwestliche Baufeld wurde um eine eingeschossige Erweiterung von 3 m ergänzt. Weiterhin wurden die Textlichen Festsetzungen in § 2 Punkt 4 geändert.

Durch die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Anschließend wurde vom 06. bis zum 21.09.2016 eine eingeschränkte Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange, Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB mit den geänderten Planinhalten durchgeführt.
Während dieser Zeit gingen keine weiteren Stellungnahmen ein.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.11 
Hannover / 30.09.2016