Drucksache Nr. 2102/2015:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
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Nr.
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2102/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33
Satzungsbeschluss

Antrag,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1812 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Durch das Ziel des Bebauungsplanes, das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude zu Eigentumswohnungen umzubauen, sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Großer Hillen 31/33. Für dieses gilt der Bebauungsplan Nr. 225 vom 20.02.1963, der für das Plangebiet ein Wohngebiet a festsetzt.

Die Von der Mark Vermögensverwaltungsgesellschaft beabsichtigt das Wohn- und Geschäftshaus Großer Hillen 31/33 nach Aufgabe eines SB-Marktes im Erdgeschoss umzubauen und zu erweitern. In dem Gebäude sind 13 unterschiedlich große Eigentumswohnungen vorgesehen. Das Vorhaben entspricht in dem geplanten Umfang nicht den rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1812 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gebäudes geschaffen werden.

Während der öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 1812, die in der Zeit vom 30.07.2015 bis zum 11.09.2015 durchgeführt wurde, sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahmen des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 21.09.2015