Anfrage Nr. 2096/2011:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Verteilung von Visitenkarten an Autos

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Verteilung von Visitenkarten an Autos

In der Landeshauptstadt Hannover befestigen Autohändler und Gewerbetreibende immer häufiger Visitenkarten an Autos, die auf öffentlichem Parkraum stehen. Viele Autofahrer fühlen sich dadurch zunehmend belästigt. Zudem führt diese Art der Werbung, für die im Übrigen keine Zustimmung der jeweiligen Fahrzeugführer vorliegt, zu einer Verunreinigung der öffentlichen Parkflächen und damit zu einem erhöhten Reinigungsaufwand.

Das OLG Düsseldorf hat zu dieser Thematik im Jahr 2010 (Beschluss vom 21.September – IV-4 RBs25/10) festgestellt, dass die Anbringung von Visitenkarten mit Werbeaufdrucken an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt, weil die Verteilung über den Gemeingebrauch hinausgeht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge auf eine solche Sondernutzung lagen der Stadtverwaltung in den Jahren 2010 und 2011 vor? Wie wurden diese beschieden?
2. Wurde für den Fall der Erlaubnis eine Gebühr verlangt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie gedenkt die Stadtverwaltung in Zukunft mit der Problematik umzugehen?

Jens Seidel
Vorsitzender