Drucksache Nr. 2079/2022:
Beschluss über die Verlängerung des Sanierungszeitraums für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Hainholz

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2079/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Sozialausschuss
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2079/2022
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Beschluss über die Verlängerung des Sanierungszeitraums für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Hainholz

Antrag,

zu beschließen, dass zur Erreichung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Hainholz der Sanierungszeitraum bis zum 31.12.2027 verlängert wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beachtung von Gender-Aspekten ist inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Diese Aspekte werden ebenso wie die Belange von Menschen mit Behinderungen und von Menschen verschiedener Altersgruppen weiterhin zentraler Bestandteil der Entscheidungen und Prozesse im Rahmen der Sanierung des Stadtteils sein.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 2265/2001 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 08.11.2001 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Hainholz beschlossen. Nach damaliger Rechtslage wurde keine Frist beschlossen, innerhalb derer die Sanierung abzuschließen sei. Am 05.12.2001 wurde die Sanierungssatzung Hainholz durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover bekannt gemacht.

Mit der Drucksache 2185/2005 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 19.01.2006 eine Teilaufhebung der Satzung für das Sanierungsgebiet Hainholz beschlossen. Mit der Beschlussdrucksache 1136/2010 wurde das Sanierungsgebiet erweitert um das EFRE-geförderte Projekt Grüne Mitte Hainholz umsetzen zu können. Eine weitere Erweiterung des Sanierungsgebietes wurde mit der DS 0469/2017 beschlossen, um die Erneuerung der Fenskestraße/Melanchthonstraße zwischen Schulenburger Landstraße und dem Moorkamp zu ermöglichen.

Nach § 235 Abs. 4 BauGB sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden, spätestens bis zum 31.12.2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben, sofern nicht per Beschluss gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 die Sanierungsfrist verlängert wurde. Ein solcher Beschluss wurde bislang nicht gefasst. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Verlängerung des Sanierungszeitraums bis zum 31.12.2027 soll dieser Missstand geheilt werden.

Mit der Verlängerung des Sanierungszeitraums bis zum 31.12.2027 soll ermöglicht werden, das mit dem Städtebaulichen Rahmenplan Hainholz (DS 0025/2005 N1) beschlossene und mit der DS 2021/2013 (Sanierungsziel - Aufwertung der Schulenburger Landstraße durch die Stärkung von Einzelhandel und Dienstleistung in der Schulenburger Landstraße und am Hainhölzer Markt) nochmal bekräftigte zentrale Sanierungsziel eines Nahversorgungszentrums am Hainhölzer Markt umzusetzen. Dazu befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1800 – Hainhölzer Markt Süd – im Verfahren (Auslegungsbeschluss DS 3062/2020). Als letzten Bauabschnitt dieses Vorhabens errichtet die Investorin die Verbindungsstraße zwischen Schulenburger Landstraße und Voltmerstraße. Da diese nicht nur der Erschließung des Vorhabens, sondern auch der Anbindung der Einrichtungen in der Grünen Mitte Hainholz sowie der Wohnquartiere an der Voltmerstraße dient, ist die Landeshauptstadt Hannover gesetzlich gehalten, sich an den Kosten für Planung und Bau der Straße zu beteiligen. Diese Beteiligung soll aus Städtebauförderungsmitteln erfolgen.
61.41 
Hannover / 19.07.2022