Drucksache Nr. 2079/2011:
Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung - Arrondierung Gesundheitszentrum Bult -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zu den Antragspunkten 1 und 2 zur Entscheidung, zum Antragspunkt 3 zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2079/2011
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 944, 2. Änderung - Arrondierung Gesundheitszentrum Bult -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 944, 2. Änderung
    - Ausweisung von Flächen als Sondergebiete "Klinik" und "Kinderheilanstalt"
    - Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf "Förderschule"
    - Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche
    - Änderung der Festsetzung "Öffentlicher Grünzug"
    entsprechend den Anlagen 3 und 4 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.05.2011 an den geänderten Geltungsbereich (siehe Anlage 2) zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in Hannover ansässige Sophienklinik beabsichtigt, städtische Grundstücksflächen am Bischofsholer Damm zu erwerben, um dort einen drei- bis viergeschossigen Klinikneubau zu errichten. Die Klinik unterhält heute zwei Klinikstandorte, die an dem neuen Standort zusammengefasst werden sollen. Eine Verlegung des auf dem Grundstück vorhandenen Bolzplatzes wird im Rahmen der Neuordnung sichergestellt. Außerdem soll die Förderschule auf der Bult durch einen mehrteiligen Neubau ersetzt werden und es gibt Planungen zur Erweiterung des Kinderkrankenhauses auf der Bult. Die Umsetzung dieser Planungen ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 944 planungsrechtlich nicht bzw. nur bedingt zulässig. Es ist deshalb erforderlich den Bebauungsplan zu ändern. In diesem Zusammenhang soll die Janusz-Korczak-Allee zwischen Bischofsholer Damm und den Parkplätzen vor dem Eingang des Kinderkrankenhauses als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden und der Zuschnitt der öffentlichen Grünverbindung im westlichen Plangebiet angepasst werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 12.05.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 944, 2. Änderung für einen Geltungsbereich beschlossen, der sich auch auf die nordöstliche Parkplatzfläche erstreckte und die Flächen der Förderschule und des Grünzuges nicht umfasste. Der Aufstellungsbeschluss soll deshalb entsprechend der Anlage 2 modifiziert werden.

61.12 
Hannover / 11.11.2011