Drucksache Nr. 2075/2012 E1:
Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2075/2012 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung für die Herrenhäuser Gärten

Antrag,

dem Änderungsantrag 15-2569/2012 SPD zur Drucksache 2075/2012 nicht
zu folgen sowie dem Änderungsantrag 15-2570/2012 CDU zur Drucksache
2075/2012 in den Punkten 1 bis 5 und 7 nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Keine Auswirkungen, Frauen und Männer sind in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

An der Kostentabelle der Ursprungsdrucksache hat sich nichts geändert.

Begründung des Antrages

Zu Änderungsantrag Nr. 15-2569/2012 SPD
Antragstext
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Parkplatz West 2 wird - entgegen der Absicht der Verwaltung aus der Drucksache -
auch mit zum Parkplatz ertüchtigt und in die kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung
mit einbezogen.
2. Auf das sogenannte "kleine Parkleitsystem" mit den Hinweisen auf die Parkplätze West
und Ost für 100.000,00 Euro wird verzichtet.


Begründung der Verwaltung

zu 1.
Den Parkplatz West 2 zu ertüchtigen und mit einer Schrankenanlage zu versehen würde etwa 140.000,00 Euro brutto kosten:
- Parkautomat mit Schranken 70.000,00 Euro
- Kabelarbeiten für Elektrik und Steuerung 20.000,00 Euro
- Einfache Herrichtung der Fläche (Anheben von Rasengittersteinen,
Anheben von Bordsteinen, Reparatur der Asphaltflächen) 30.000,00 Euro
- Anbringen von Schutzbügeln zur Abgrenzung des Parkplatzes 20.000,00 Euro.

Zusätzlich kämen jährlich Kosten für Wartung der Anlage, Notrufschaltung mit Notdienst- bereitschaft, Kassenentleerung und Abrechnung des Geldes von bis zu 20.000,00 Euro hinzu, abhängig von der Häufigkeit der Kassenautomatenleerung.

Diese Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den nicht abschätzbaren Einnahmen. Der Parkplatz West 2 befindet sich über einen Kilometer entfernt von den Eingängen im Schloss und wird bisher nur an besonders frequentierten Einzeltagen genutzt. (z.B. Ostern). An diesen Tagen und bei Großveranstaltungen, wie Internationaler Feuerwerkswettbewerb und Gartenfestival Herrenhausen, werden die Parkautomaten außer Betrieb gesetzt, und es wird wie bisher per Hand kassiert, um nach Veranstaltungsende einen zügigen Verkehrsabfluss zu gewährleisten.

Um ein widerrechtliches Langzeitparken auf diesen Flächen zu verhindern, soll West 2 vorerst abgesperrt und nur zu besonderen Tagen geöffnet werden. Die Verwaltung prüft in den nächsten Jahren die Entwicklung des Parkaufkommens und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Parkplatz West 2 ausbauen.

zu 2.
Auf das Parkleitsystem kann beim Ausbau des Parkplatzes Ost mit einer Schrankenanlage nicht verzichtet werden, da es sonst bei vollem Parkplatz zur Überfüllung kommen würde. Ähnlich wie bei Parkhäusern sollten Autofahrerinnen und Autofahrer rechtzeitig über die vorhandenen Kapazitäten informiert werden, um auf den Parkplatz West 1 ausweichen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen der Ampelanlage Parkplatz Ost und der Zufahrtschranke sich eine Stadtbahngleisanlage befindet, auf der unter keinen Umständen Fahrzeuge stehen dürfen.

Da auch bei Vollbelegung des Parkplatzes Ost für PKW weiterhin dort Busse parken dürfen, ist eine differenzierte Anzeige an vier Stellen auf der Herrenhäuser Straße notwendig.

Die Verwaltung prüft zurzeit, ob es preiswertere Varianten der Parkplatzanzeige gibt, die aber nicht frei programmierbar sind.

Zu Änderungsantrag Nr. 15-2570/2012 CDU
Antragstext
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache 2075/2012 zur kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung an den Herrenhäuser Gärten wird um folgende Punkte ergänzt:
(1) . Das Parken ist auch in Zeiträumen < 4 Stunden möglich.
(2) . 2 Stunden Parken: 1,50 Euro
(3) . Ein mobiles Parkleitsystem, das nur zwischen Parkfläche Ost und West hin- und her
dirigiert ist zu teuer und nicht notwendig.
(4) . Kostenpflichtige Veranstaltungen enthalten immer ein Kombiticket für den ÖPNV.
(5) . Veranstaltungsflyer weisen immer auf P+R-Parkplätze hin, insbesondere im
Wissenschaftspark Marienwerder an der B6 (weiter mit Stadtbahnlinie 4) und sie
enthalten den Hinweis für eine Anfahrt mit der S-Bahn bis Bahnhof Leinhausen
(weiter mit Linie 4 oder 5).
(6) . Die Stadtverwaltung veranlasst die Bundesautobahnbehörde P+R-Hinweise an den
Schildern zur Abfahrt Herrenhausen aufzustellen.
(7) . Die Parkflächen West 1 und 2 werden gemeinsam saniert und gemeinsam geöffnet.

Begründung der Verwaltung

zu (1) und (2)
Gäste der Herrenhäuser Gärten, des Museums im Schloss, des Tagungszentrums, Sea Life und der Veranstaltungen sind zum allergrößten Teil mindestens drei bis vier Stunden in Herrenhausen. Für kurzfristige Aufenthalte zum Joggen, Restaurantbesuch o.ä. stehen im Umfeld der Gärten kostenlose Parkplätze am Burgweg, am Orchideenweg und in der Alten Herrenhäuser Straße (zukünftig mit Parkscheibe) zur Verfügung. Daher sollte wie bisher der Vierstunden-Rhythmus beibehalten werden. Bei einer stündlichen Abrechnung müsste die in der Parkzone II übliche Parkgebühr von 0,55 Euro je angefangene halbe Stunde genommen werden. Dadurch würden zwei Stunden Parken dann 2,20 Euro kosten.

zu (3)
Auf das Parkleitsystem kann beim Ausbau des Parkplatzes Ost mit einer Schrankenanlage nicht verzichtet werden, da es sonst bei vollem Parkplatz zur Überfüllung kommen würde. Ähnlich wie bei Parkhäusern sollten Autofahrerinnen und Autofahrer rechtzeitig über die vorhandenen Kapazitäten informiert werden, um auf den Parkplatz West 1 ausweichen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen der Ampelanlage Parkplatz Ost und der Zufahrtschranke sich eine Stadtbahngleisanlage befindet, auf der unter keinen Umständen Fahrzeuge stehen dürfen.

Da auch bei Vollbelegung des Parkplatzes Ost für PKW weiterhin dort Busse parken dürfen, ist eine differenzierte Anzeige an vier Stellen auf der Herrenhäuser Straße notwendig.

Die Verwaltung prüft zurzeit, ob es preiswertere Varianten der Parkplatzanzeige gibt, die aber nicht frei programmierbar sind.

zu (4)
Alle Veranstalter in Herrenhausen werden auf die Möglichkeit des Kombitickets mit der Üstra hingewiesen. Auch wenn es die meisten Veranstalter nutzen (Internationaler Feuerwerkswettbewerb, Kleines Fest im Großen Garten, KunstFestSpiele Herrenhausen), ist eine Verpflichtung rechtlich nicht möglich.

zu (5)
Die Veranstalter werden erneut gebeten, auf den Veranstaltungsflyern auf die P+R-Parkplätze und die Anfahrt mit dem ÖPNV hinzuweisen.

zu (6)
Die Verwaltung wird die Forderung des Stadtbezirksrates nach P+R-Hinweisschildern auf der Bundesautobahn an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde weiterleiten. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Stadt das Land nicht anweisen, sondern nur den Wunsch nach einer Beschilderung äußern kann.


zu (7)
Den Parkplatz West 2 zu ertüchtigen und mit einer Schrankenanlage zu versehen würde etwa 140.000,00 Euro brutto kosten:
- Parkautomat mit Schranken 70.000,00 Euro
- Kabelarbeiten für Elektrik und Steuerung 20.000,00 Euro
- Einfache Herrichtung der Fläche (Anheben von Rasengittersteinen,
Anheben von Bordsteinen, Reparatur der Asphaltflächen) 30.000,00 Euro
- Anbringen von Schutzbügeln zur Abgrenzung des Parkplatzes 20.000,00 Euro.

Zusätzlich kämen jährlich Kosten für Wartung der Anlage, Notrufschaltung mit Notdienst- bereitschaft, Kassenentleerung und Abrechnung des Geldes von bis zu 20.000,00 Euro hinzu, abhängig von der Häufigkeit der Kassenautomatenleerung.

Diese Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den nicht abschätzbaren Einnahmen. Der Parkplatz West 2 befindet sich über einen Kilometer entfernt von den Eingängen im Schloss und wird bisher nur an besonders frequentierten Einzeltagen genutzt. (z.B. Ostern). An diesen Tagen und bei Großveranstaltungen, wie Internationaler Feuerwerkswettbewerb und Gartenfestival Herrenhausen, werden die Parkautomaten außer Betrieb gesetzt, und es wird wie bisher per Hand kassiert, um nach Veranstaltungsende einen zügigen Verkehrsabfluss zu gewährleisten.

Um ein widerrechtliches Langzeitparken auf diesen Flächen zu verhindern, soll West 2 vorerst abgesperrt und nur zu besonderen Tagen geöffnet werden. Die Verwaltung prüft in den nächsten Jahren die Entwicklung des Parkaufkommens und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Parkplatz West 2 ausbauen.
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An den Anlagen der Ursprungsdrucksache hat sich nichts geändert. Diese werden daher hier nicht beigefügt.
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Hannover / 29.11.2012