Anfrage Nr. 2057/2019:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Elterninitiativen im Spannungsfeld von Raumanforderungen und dem Hannoverschen Immobilienmarkt

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Elterninitiativen im Spannungsfeld von Raumanforderungen und dem Hannoverschen Immobilienmarkt

Die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt und die steigenden Mietpreise machen auch vielen Elterninitiativen zu schaffen. Insbesondere in den dichtbebauten zentralen Stadtteilen droht die Kinderbetreuungssituation sich zu verschlechtern. Wenn eine Elterninitiative aus den bisherigen Räumen (z.B. durch Kündigung) ausziehen muss, droht regelmäßig das Aus, da sich aufgrund von gestiegenen Anforderungen (insb. zur Größe des Außengeländes) keine geeigneten neuen Räumlichkeiten finden lassen. Gleichzeitig zahlen viele Investor*innen bei Neubauten lieber eine Ablöse, als eigentlich vorgesehene neue Räumlichkeiten für Kinderbetreuung zu schaffen, da die Räume anderweitig teurer vermietet werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, warum die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Anforderungen für Kindergärten bezüglich des Außengeländes nicht angewendet werden?

2. Wäre aus Sicht der Verwaltung ein Verzicht auf die Möglichkeit, anstelle neuer Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu schaffen, eine Ablöse zu zahlen oder eine Anhebung des Ablösebetrags zielführend um mehr neue Räumlichkeiten für Kinderbetreuung zu realisieren?

3. Welche erprobten, experimentellen oder vorstellbaren Möglichkeiten gibt es, Außengelände zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese nicht direkt Bestandteil des Mietvertrages einer Elterninitiative sind (bspw. das temporäre Bereitstellen von Fußgängerzonen, Parkgelände o.ä.)?

Dr. Freya Markowis


Fraktionsvorsitzende