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Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., Bertramstraße
zum 30.11.2007 zur Umsetzung bauplaungsrechtlicher Festsetzungen
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Luftbild) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 Abs. 1, Nr. 4 zu kündigen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung, die aus dem Verkaufserlös durch OE 23 finanziert werden.
Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung erfolgt erst am Ende der Pachtzeit im September/Oktober 2007 durch Schätzer des Bezirksverbandes. Danach können dann auch erst die Räumungskosten ermittelt werden.
Begründung des Antrages
Die Vereinigten Schmirgel- und Maschinenfabriken AG an der Siegmundstraße, Hannover, plant für 2008 zur Standortsicherung eine Erweiterung ihrer Produktionsstätten entsprechend den Festsetzungen im Flächennutzungsplan.
Dies bedeutet für die Anlage des Kleingärtnervereins Klein-Burgdorf die Kündigung von insgesamt 41 Gärten auf einer Fläche von ca.18.000 m².
Soweit Interesse von Seiten der jetzigen Pächter besteht, sollen innerhalb der Vereinsanlage bzw. in den benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten werden. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.
67.30
Hannover / 07.11.2006