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Kündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Schleusenwange, Limmer e.V. zum 30.11.2007 zur Umsetzung von Sanierungszielen.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 1 (Übersicht), 2 (Detail) und 3 (Luftbild) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Schleusenwange, Limmer e.V. gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 5 zu kündigen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung, die aus Mitteln der Stadtsanierung (OE 61) finanziert werden. Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung erfolgt erst am Ende der Pachtzeit im September/Oktober 2007 durch Schätzer des Bezirksverbandes. Danach können dann auch erst die Räumungskosten ermittelt werden.
Begründung des Antrages
Im Rahmen des Sanierungsprogramms Limmer soll auch der Bereich Steinfeldstraße bis Schleuse Limmer neu geordnet und gestaltet werden.
Die Planungen sind im Stadtteil und dem Kleingärtnerverein Limmer e.V. bekannt, entsprechend dem Beschluss des Bezirksrates Linden-Limmer DS 15-329/1994, sollten die Gärten bei Aufgabe durch die Pächter nicht erneut zur Verpachtung angeboten werden.
Im Frühjahr 2007 soll der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt werden. Damit sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung der 5 Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz aus bauplanungsrechtlichen Gründen erfüllt.
Soweit von Seiten der Pächter Interesse besteht, können innerhalb der Vereinsanlage Ersatzgärten angeboten werden. Es muss daher kein Ersatzland bereitgestellt werden.
67.30
Hannover / 07.11.2006