Drucksache Nr. 2053/2019:
Annahme einer Erbschaft

Inhalt der Drucksache:

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2053/2019
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Annahme einer Erbschaft

Antrag,

der Annahme der Erbschaft des Herrn Jan Erik Liedke an die Landeshauptstadt Hannover - Sprengel Museum - zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 30 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.25204.901
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €90,000.00
   
   
Saldo Investitionstätigkeit €90,000.00

Begründung des Antrages

Mit notariellem Testament vom 22.03.2011, eröffnet beim Amtsgericht Bremen am 25.04.2019 (Geschäftszeichen 32 IV 118/11), hat der am 16.03.2019 in Bremen verstorbene Künstler Jan Erik Liedke die Landeshauptstadt Hannover - Sprengel Museum - als seine Alleinerbin eingesetzt.

Ein Zweckbestimmung zur Verwendung des Nachlasses enthält das Testament nicht.

Der Nachlass besteht im wesentlichen aus einer unbelasteten Eigentumswohnung in Bremen, Kunstbänden und Hausrat.

Nach Auskunft der vor seinem Tod eingesetzten Betreuerin des Erblassers beträgt der Wert des Nachlasses mindestens 90.000,-- €.

Über die Annahme der Erbschaft hat gemäß § 111 Abs. 7 S. 3 NKomVG der Rat zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.

30.1 
Hannover / Aug 19, 2019