Antrag Nr. 2049/2018:
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Änderung der Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßen und Plätzen durch Ergänzung der Hauptsatzung der LHH

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Änderung der Zuständigkeit für die Umbenennung von Straßen und Plätzen durch Ergänzung der Hauptsatzung der LHH

Antrag

Der Rat möge beschließen:

Der § 9 Abs. 2f der Hauptsatzung der LHH wird erweitert um den Satz: "Die Benennung und die Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen bedürfen der Bestätigung durch den Rat."
Somit lautet der § 9 Abs. 2f folgendermaßen:

"Soweit nicht der Rat nach § 58 Absatz 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die nach § 85 Absatz 1 Nrn. 3 bis 6 NKomVG der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister obliegen, entscheidet der zuständige Stadtbezirksrat unter der Beachtung der Belange der gesamten Stadt in folgenden Angelegenheiten:

§ 9, 2 f) "Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in dem Stadtbezirk gelegen sind. Die Benennung und die Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen bedürfen der Bestätigung durch den Rat."

Begründung

Die möglichen Benennungen oder Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen sind eine Thematik, die die Gesamtheit der Bürger der Stadt angeht. Sie sind, wie es in der Einleitung zu § 9 der Hauptsatzung heißt "Belange der gesamte Stadt".

Es ist deshalb nicht angemessen, dass ein Stadtbezirksrat, in dessen Gebiet zufällig eine Straße liegt, deren Namen fraglich ist, allein über eine mögliche Benennung oder Umbenennung entscheidet. Der Rat der Stadt muss bei dieser Thematik das letzte Wort haben. In der Vergangenheit hat die Benennung oder die Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen nach historischen Persönlichkeiten durch einen Bezirksrat - oft gegen den Willen der Anwohner - zu Unmut und Unfrieden geführt.
Namensbeispiele: Clara Zetkin, Hinrich-Wilhelm-Kopf, Halim Dener, Paul von Hindenburg u.a.
Es sollte nicht sein, dass ein Bezirksrat allein z.B. über die Benennung einer Straße entscheidet, an deren Namen sich die Bürger seit Jahrzehnten gewöhnt und niemals Anstoß genommen haben.

in vielen deutschen Städten entscheidet im Übrigen selbstverständlich der Rat über die Namensgebung von Straßen und Plätzen.

Gerhard Wruck
Fraktionsvorsitzender