Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt kurzfristig ein Ge-samtkonzept zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des § 16 Abs.3 SGB II den Ratsgremien vorzulegen. Die Erarbeitung dieses Konzeptes soll sowohl Maßnahmen in der Durchführung der Verwaltung beinhalten, als auch unter Einbeziehung anderer Träger in den Stadtteilen (insbesondere in den Bereichen Soziales, Soziale Stadt, Sanierungsgebiete, Jugend, Kultur und Sport) erfolgen, die geeignet sind, solche Beschäftigungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Umfang des Angebots, sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen soll sich primär an den Erfordernissen der Hilfeempfängerlnnen insbesondere aber auch an den Bedarfen der einzelnen gemeinnützigen Aufgabenbereiche in allen Stadtteilen ausrichten. Die Maßnahmen sollen die Chancen der Teilnehmerinnen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt verbessern. Die Arbeitsgelegenheiten dürfen sich nicht zu Lasten der privaten Wirtschaft auswirken.
Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind darzustellen.