Anfrage Nr. 2044/2010:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gutachtertätigkeit des Herrn Prof. Dr. Vogel

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gutachtertätigkeit des Herrn Prof. Dr. Vogel

In der Sendung von report mainz vom 19. April 2010 und in der 69. Plenarsitzung am 28. April 2010 zu einer Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Verwendet die Landesregierung zweifelhafte Gutachten?“ im Landtag Niedersachsen ist von einem Gutachter Prof. Dr. Vogel aus Lüneburg die Rede, der im Auftrag einiger Kommunen tätig war bzw. wurde. In den Berichten wird Prof. V. als Gutachter bei psychologischen Aufgabenstellungen als wenig kompetent, fahrig und tendenziös und „stark von Auftraggebern abhängig“ bezeichnet. Laut Aussagen auch von Experten bedeuten die Ergebnisse des jeweiligen Gutachtens für die Betroffenen häufig regelrechte „Schicksalsschläge“ (Entfernung aus dem Schuldienst, Frühverrentung, Abschiebung u.a.).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.
In wie vielen Fällen (Angabe der Beauftragung, der Thematik in Kurzform, zu welchen Zeitpunkten) ist der Gutachter Prof. Dr. Vogel (V.) aus Lüneburg für die Stadt Hannover gutachterlich beauftragt worden, welche Rechtsfolgen hatten die Gutachten für die Betroffenen und welche Kosten sind der Stadt Hannover durch die Gutachten des Herrn Prof. Dr. Vogel entstanden?

2.
Gab es in diesen Fällen eine Weisung oder gab es eine Empfehlung der Landesregierung an die Ausländerbehörde Prof. Vogel, als Gutachter zu beauftragen und wenn ja, wie sah diese aus?

3.
Nach welchen Kriterien wählt die Ausländerbehörde Fachärzte und/oder Gutachter insbesondere in ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Flug- bzw. Reisefähigkeit) aus?



Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender