Informationsdrucksache Nr. 2043/2015:
Freigabereduzierung bei Zuwendungen 2014 in Höhe von 10 % der nicht vertraglich gebundenen Sachkosten

Inhalt der Drucksache:

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2043/2015
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Freigabereduzierung bei Zuwendungen 2014 in Höhe von 10 % der nicht vertraglich gebundenen Sachkosten

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Drucksache 1362/2015 wurde „die Stadtverwaltung um eine Aufstellung der durch die o. a. Maßnahme real erzielten Einsparungen“ gebeten.

Vorbemerkung:

Aufgrund des massiven Einbruchs bei den Gewerbesteuererträgen war die Verwaltung im Jahr 2014 gezwungen, mit massiven Gegensteuerungsmaßnahmen dem drohenden Defizit entgegen zu wirken. So wurde im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung aller Sachkosten die bereits festgelegte Freigabe von 80 % auf 70 % reduziert. Auch die Personalaufwendungen waren bis zum Ende des Jahres äußerst restriktiv zu bewirtschaften. Im Sinne der Gleichbehandlung wurden Zuwendungen für Externe nicht von den Gegensteuerungsmaßnahmen ausgenommen. Die nicht gebundenen Sachkostenanteile wurden daher nur zu 90 % freigeben. Der mit Abstand größere Teil, nämlich die vertraglich gebundenen Anteile (z.B. Mieten, Personalaufwendungen), sind hingegen vollständig ausbezahlt worden.
Somit war nur ein geringer Anteil der Zuwendungen von der Reduzierung betroffen. Insgesamt wurden rund 218.000 € an Einsparungen erzielt.

Die Einsparungen je Teilhaushalt wurden aus den Rückmeldungen der Fachbereiche oder anhand von Ermittlungen des Fachbereichs Finanzen aus dem Finanzwesen zusammengestellt.







Ergebnis:

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es liegen keine Daten vor, die eine Aussage darüber ermöglichen, inwieweit Frauen oder Männer von dieser Freigabereduzierung ggfls. stärker betroffen sein könnten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.10 
Hannover / 02.09.2015