Drucksache Nr. 2022/2016:
Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14

Inhalt der Drucksache:

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2022/2016
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Integrative Betreuung in einer Krippengruppe in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14

Antrag,

zu beschließen,
  • in der städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14, 30167 Hannover-Nordstadt, eine Krippengruppe mit Einzelintegration (14 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (derzeit 12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
  • die Einrichtung ab dem 01.12.2016, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, nach der Förderrichtlinie für städtische Kindertagesstätten in Verbindung mit der Drucksache Nummer 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu fördern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 38.629,20 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte -3.177,60 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 33.623,48 €
Sach- und Dienstleistungen -1.053,63 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 2.881,75 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 2.881,75 €
Für die Umstrukturierung entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme über die Mittel der Eingliederungshilfe gegenfinanziert wird.

Begründung des Antrages

In der 5-gruppigen städtischen Kindertagesstätte Herrenhäuser Kirchweg 14 im Stadtbezirk Nord in 30167 Hannover-Nordstadt werden zurzeit insgesamt 117 Kinder betreut. Sie verfügt über eine Krippengruppe mit Einzelintegration (14 Kinder), eine Krippengruppe (15 Kinder), eine integrative Kindergartengruppe (18 Kinder), zwei Kindergartengruppen (50 Kinder) und eine Hortgruppe mit 20 Kindern.
Bereits bei der Planung der Kindertagesstätte wurde darauf geachtet, dass die baulichen Voraussetzungen für die Betreuung von Kindergarten- und Krippenkindern mit Beeinträchtigung geschaffen werden.
Neben der integrativen Kindergartengruppe wird bereits ein Kind im Rahmen einer Einzelintegration in einer Krippengruppe betreut. Hierneben gibt es nun aus dem Stadtbezirk Nord weitere Anfragen nach integrativen Betreuungsplätzen für Krippenkinder, die nicht mit den bereits vorhandenen Angeboten abgedeckt werden können.
Die Umstrukturierung der Krippengruppe mit Einzelintegration wird daher erforderlich, um weiteren Kindern eine entsprechende Betreuung zu ermöglichen und um auch zukünftig integrative Betreuungsplätze für Krippenkinder anbieten zu können.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an die Ausstattung von integrativen Krippengruppen wird die Platzzahl von 14 auf 12 Plätzen reduziert.
Die personellen Voraussetzungen für die Betreuung der Integrationsgruppen sind bereits vorhanden.
Das Niedersächsische Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 14.09.2016