Anfrage Nr. 2016/2017:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Erfahrungen in NRW mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Erfahrungen in NRW mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende

Das Land Niedersachsen hat im März 2016 mit den Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Menschen in den ersten 15 Monaten des Bezugs von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz geschlossen. Bisher ist mit Delmenhorst erst eine Kommune beigetreten. Die Begründung für diese Zurückhaltung ist in erster Linie in den schwer zu kalkulierenden Kosten zu finden. Nordrhein-Westfalen hat bereits im August 2015 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die Größtenteils mit der niedersächsischen übereinstimmt. Die ersten Städte sind zum 01.01.2016 beigetreten und können nun eine qualifizierte Bewertung der Einführung der Gesundheitskarte geben.
Die Stadtverwaltung Köln spricht in einer Pressemitteilung von einer Erfolgsgeschichte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Geflüchtete in Hannover haben bislang keinen Zugang zur elektronischen Gesundheitskarte?
2. Welche Faktoren haben in Köln dazu geführt, dass von einer Erfolgsgeschichte gesprochen wird und inwiefern sind diese Faktoren auf Hannover übertragbar?
3. Wie haben sich die Kosten in Köln im Vergleich zum Zeitraum vor der Einführung entwickelt? bitte pro Leistungsberechtigter/n aufschlüsseln und auch Nebeneffekte wie geringere Kosten bei der Abrechnung etc.

Silvia Klingenburg-Pülm
Stellv. Fraktionsvorsitzende