Drucksache Nr. 2009/2012:
Entscheidung über die Annahme von zwei Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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2009/2012
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Entscheidung über die Annahme von zwei Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

der Annahme folgender Sachspende (Schenkungen von Eva & Adele bzw. Carl-Frederick Reuterswärd Foundation) zuzustimmen:

1. Name der Zuwendungsgeber

1.) Eva & Adele
2.) Carl-Frederick Reuterswärd Foundation
2. Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung)

1.) + 2.) Sachzuwendung
3. Wert der Zuwendung

1.) 250.000,--€
2.) 289.590,--€

4. Zweck der Zuwendung

1.)
Das Konvolut von 9 Werken ist eine Schenkung von Eva & Adele (Berlin). Die Arbeiten ergänzen und bereichern die Sammlung des Sprengel Museum Hannover im Bereich der zeitgenössischen Kunst.

2.)
Im Jahr 1986 hat das Sprengel Museum Hannover dem schwedischen Künstler Carl -Frederick Reuterswärd (*1934) eine umfangreiche Retrospektive gewidmet. Aus dieser Ausstellung hat das Museum ein Konvolut von Werken erworben, und gleichzeitig hat Reuterswärd dem Museum eine große Anzahl von Werken geschenkt, so dass dadurch ein Sammlungsschwerpunkt im Museum gebildet wurde.
Nach seinem Schlaganfall 1990 entschied sich Reuterswärd, dem Museum je ein Blatt seines grafischen Werkes zu schenken, so dass das Museum inzwischen sein gesamtes grafisches Oeuvre besitzt. 1993 und 2008 wurden ihm Ausstellungen seines grafischen Werkes ausgerichtet.
Durch diesen schon vorhandenen Sammlungsschwerpunkt ist das Museum daher prädestiniert, Schenkungen seines skulpturalen, malerischen und zeichnerischen Werkes als Ergänzung anzunehmen, so dass der Künstler dadurch in seinem gesamten künstlerischen Schaffen in Hannover vertreten ist. Das Museum verfügt dadurch über die umfassendste Sammlung seines Werkes. Die privaten Archivunterlagen ergänzen diesen Schwerpunkt.
Die Schenkung kann im Sprengel Museum Hannover ohne weiteren nennenswerten Aufwand untergebracht und restauratorisch betreut werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da das Konvolut im Rahmen der konservatorischen Pflege mit betreut wird.

Begründung des Antrages

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG, § 25a Abs. 2 GemHKVO hat der Rat über die Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendungen zuzustimmen.
Dez. IV 
Hannover / 10.09.2012