Anfrage Nr. 1994/2017:
Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Kosteneffizienz bei der Durchführung des AsylblG im Jahr 2016

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Kosteneffizienz bei der Durchführung des AsylblG im Jahr 2016

Sachverhalt:

In ihrem Flüchtlingsbericht vom 22. September 2016 hat die Landeshauptstadt Hannover dargestellt, dass ein Landeszuschuss von rund € 10.000,- je Person und Jahr „bei weitem nicht“ hinreiche, um die tatsächlichen Kosten der Durchführung des AsylbLG durch die LHH zu decken. s. Landeshauptstadt Hannover, Ankommen-unterstützen-miteinander leben – Flüchtlingszuwanderung nach Hannover – Zwischenbilanz und Ausblick (folgend zitiert als „Flüchtlingsbericht“), Hannover 2016, S.46; Real habe man vielmehr von Kosten in Höhe von rund € 20.000,- je Person und Jahr auszugehen. s. ebd.

Die AfD-Fraktion in der Regionsversammlung Hannover fand die Ausführungen im Flüchtlingsbericht der LHH gut nachvollziehbar und nahm daraufhin eine ungefähr vergleichbare Sachlage auch für die Region an.

Die Abgeordneten wollten vermeiden, dass etwa unbillig hohe finanzielle Belastungen bei den Kommunen verbleiben, weil der Pauschalzuschuss des Landes für die Durchführung des AsylbLG deutlich zu niedrig bemessen ist. Die Regionsfraktion brachte deshalb den Antrag 0229 (IV) Ant ein. Überdies wurde eine ausführliche Anfrage an die Regionsverwaltung gestellt nämlich 0386 (IV) AaA, um zu einem umfassenderen Bild der Lage zu gelangen.

Aus der Antwort der Regionsverwaltung auf ebendiese Anfrage ergibt sich auch für die AfD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover Klärungsbedarf mit Blick auf die Kosteneffizienz der Durchführung des AsylbLG durch die LHH im Jahr 2016. Der Umfang dieses Klärungsbedarfes wird folgend knapp dargestellt.

Die Stabsstelle Flüchtlinge und Einwanderung (50.12), Dezernat II, der Regionsverwaltung rechnet in 0386 (IV) AaA den AfD-Regionsabgeordneten vor, sie habe in 2016 das AsylbLG durchgeführt und es seien dabei je Person durchschnittlich Kosten in Höhe von € 10.372,- entstanden. s. 0386 (IV) AaA, S. 4/12; Es ergäbe sich also, dass ein pauschaler Landeszuschuss in Höhe von € 10.500,- auskömmlich sei.

Außerdem weist die Stabsstelle an anderem Ort in ihrer Antwort noch darauf hin, dass - Stand: Frühjahr 2017 - Notunterkünfte bei der Unterbringung der Migranten nahezu keine Rolle mehr spielen würden. Wörtlich wird ausgeführt:

„[…] Bei vielen der durch die Kommunen angemieteten, angekauften oder selbst erstellten Gemeinschaftsunterkünfte handelt es sich zudem um Mehrfamilienhäuser oder um neu errichtete Unterkünfte mit Wohnungscharakter der einzelnen Einheiten. Es kann somit weit überwiegend von einer Wohnungs- oder wohnungsnahen Unterbringung ausgegangen werden. […]“ s. 0386 (IV) AaA, S. 7/12;

Dies scheint zu bedeuten, dass die Regionsverwaltung in nicht unbedeutendem Umfang Wohnungen auch auf dem privaten Wohnungsmarkt in den Gemeinden des Umlandes beschafft hat.

Der Flüchtlingsbericht der LHH beschreibt hingegen eine Lage, in der Notunterkünfte noch eine größere Rolle spielen. s. Flüchtlingsbericht, S. 15;

Geht man von der Richtigkeit aller bis hierhin besprochenen Verwaltungsangaben aus, dann ergeben sich diese Schlüsse:


1. Die Regionsverwaltung wäre in der Lage gewesen, die gleiche Aufgabe (Durchführung des AsylbLG für eine Person im Jahr 2016) für die Hälfte des Geldes zu lösen, das die LHH aufgewendet hat!

2. Und zwar wäre das der Regionsverwaltung anscheinend sogar noch vor dem Hintergrund gelungen, dass sie in einer eher angespannten Wohnungsmarktlage von privaten Anbietern Unterkünfte „angemietet“ und „angekauft“ hätte, anstatt auf Notbehelfe zurückzugreifen.


Überdies kann auch wohl davon ausgegangen werden, dass die Migrationswelle von 2015/2016 bei den Verwaltungen der Region wie der LHH als eine besondere Lage aufgefasst worden ist, für die es keine historischen Referenzen aus jüngerer Zeit gab. Infolgedessen muss von stetigem Informationsaustausch, engerer Kooperation und unkonventioneller, schöpferischer Suche nach vertretbaren Lösungswegen für eine schwierige Aufgabe zwischen den beiden Verwaltungen ausgegangen werden. Es wird also keine Isolation der Stadtverwaltung bestanden haben, in der eigene Kostenineffizienz völlig unbemerkt hätte bleiben können.

Fragen:


1. Wie konnte es sich ergeben, dass die Verwaltung der LHH in 2016 rund € 20.000,- je Person aufwenden musste, um das AsylbLG durchzuführen, während die Region die Durchführung des AsylbLG in 2016 für nur wenig mehr als die Hälfte dieser Kosten (€ 10.372,-) sicherstellen konnte ? - Es wird gebeten, etwaige bedeutende Unterschiede zwischen beiden Fällen genau zu beschreiben, um die stark unterschiedlichen Kosten nachvollziehbar zu machen.

2. Hat es in 2015/2016 Friktionen im Informationsaustausch und der Kooperation zwischen den Verwaltungen der LHH und der Region gegeben, die etwa der LHH erschwert haben, kosteneffizientere Lösungswege bei der Regionsverwaltung wahrzunehmen und in die eigene Arbeit einzubeziehen ?

3. War der gemeinsame Brief des Oberbürgermeisters von Hannover und des Landrates von Harburg an den niedersächsischen Ministerpräsidenten, worin ein höherer Landeszuschuss erbeten wird, nach alledem sinnvoll? – AfD-Regionsabgeordneten ist auf der Fachausschusssitzung, zu der sie 0229 (IV) Ant eingebracht haben, vom Sozialdezernenten und zwei Freizeitpolitikerinnen von CDU und SPD zu verstehen gegeben worden, es sei ganz besonders dumm von ihnen, zu fordern, dass der Regionspräsident sich dieser Bitte an den Ministerpräsidenten anschließen sollte.


Anlage:

- Regionsdrucksache 0386 (IV) AaA.

Quellen:

- Regionsdrucksache 0386 (IV) AaA;

- Landeshauptstadt Hannover,


Ankommen-unterstützen-miteinander leben,

Flüchtlingszuwanderung nach Hannover – Zwischenbilanz und Ausblick,

Hannover 2016.

Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender