Informationen:
verwandte Drucksachen:
1985/2022 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 07.07.2022: Verwaltungsausschuss: Einstimmig abgelehnt
- 29.09.2022: Ratsversammlung: Gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Antragsteller(in):
Ratsherr Jens Böning
1985/2022 (Originalvorlage) |
Ratsherr Jens Böning
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Hannover umgehend die
1. Die Waffenverbotszone wird für den Geltungsbereich der gesamten Innenstadt erweitert (der gesamte Bereich innerhalb des Cityrings).
2. Das Verbot des Mitführens von „gefährlichen Gegenständen" soll nicht nur -wie bisher am Raschplatz-in den Nachstunden gelten, sondern ganztägig im gesamten Innenstadtbereich
3. Zusätzlich werden Waffenverbotszonen in einigen Brennpunkten bzw. Kriminalitätsschwerpunkten außerhalb der Innenstadt eingeführt. So zum Beispiel u.a. im Bereich Sahlkampmarkt oder auch am Mühlenberger Markt.
4. Durchführung von regelmäßigen Kontrollen durch die Polizei in Kooperation mit dem städtischen Ordnungsdienst
5. Einführung eines konsequenten längeren „Innenstadtbetretungsverbots" für Personen, die bei Kontrollen zum zweiten Mal mit gefährlichen Gegenständen erwischt werden.
Möglichkeiten ergäben sich lt. dem Vorsitzenden der GdP-Bezirksgruppe Hannover, Lars Barisen, z. B. durch mehr Streifenfahrten der Polizei; aber auch zusätzliche Waffenverbotszonen, insbesondere an belebten Plätzen, seien seiner Ansicht nach sinnvoll und sollten von der zuständigen Behörde „häufiger als Möglichkeit in Betracht gezogen werden".
Die unabhängige Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER sieht das genauso.
Auch die Erweiterung der Waffenverbotszone halten wir im Bereich der Innenstadt und gerade auch an belebten Plätzen, wo das Aggressionspotenzial -nicht nur am Wochenende- besonders hoch ist, für sinnvoll. Ebenso sollten die Waffenverbotszonen umgehend auf einzelne Kriminalitätsschwerpunkte außerhalb der Innenstadt ausgeweitet werden.
Eine Waffenverbotszone kann aber nur dann effektiv sein, wenn die bei Kontrollen angetroffenen Personen, welche verbotene gefährliche Gegenstände mit sich führen, auch entsprechend konsequent sanktioniert werden!