Antrag Nr. 1985/2017:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1220/2017: Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1985/2017 (Originalvorlage)
1220/2017 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1220/2017: Neubau eines Schwimmbades in Linden-Limmer

Der Antragstext wird wie folgt geändert: Antrag

die Verwaltung zu beauftragen,

1. ein Hallenbad mit 25 m Sportbecken, Lehrschwimmbecken (inklusive 1m- und 3m- Sprungturm), ein Kinderbecken sowie einen Saunabereich zu bauen und im Außenbereich die Sanierung der vorhandenen Freibadebecken vorzunehmen,
2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell unter Berücksichtigung der bereits vorgelegten Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfen,
3. bei nachgewiesener Eignung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen,
4. den mit der Gemeinnützigen Fössebad Betriebsgesellschaft mbH geschlossenen Betriebsführungsvertrag in dem Jahr zu kündigen in dem das neue Bad fertiggestellt wird,
5. und das alte Bad zurück zu bauen, und
6. das Bad nach dem Neubau in städtischer Trägerschaft zu betreiben.

Begründung

Aufgrund des beschlossenen Bäderkonzepts der LH Hannover , das beinhaltet das Fössebad als Familienbad zu profilieren, ist es unabdingbar, den Freibadebereich zu erhalten. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Linden und Limmer haben mehrfach öffentlich bekundet, nicht zuletzt im Stadtbezirksrat Linden-Limmer, dass ein Freibadebereich bzw. entsprechende Becken im Außenbereich erhalten bleiben sollen.
Im Hinblick auf die ohnehin geplante Nutzung als Familienbad und die wachsenden Ansprüche und Nutzungsbedürfnisse aufgrund der Einwohnerzuwächse aus der Wasserstadt Limmer, ist es nötig, einen Freibadebereich im Fössebad vorzuhalten.

Durch den Verzicht auf einen nicht notwendigen (und ohnehin mängelanfälligen) kostenintensiven Hubboden und den Verzicht auf eine 50 m Bahn im Hallenbadbereich, können Mehrkosten kompensiert werden. Eine im gesamtstädtischen Bäderbereich wünschenswerte 50 m-Bahn kann im Misburger Bad realisiert werden.

Die Schaffung von 1m. und 3m- Sprungtürmen ist für den Schwimmunterricht bzw. den Erwerb von Abzeichen unverzichtbar.

Der Verkauf von Teilen der Freifläche im Außenbereich des Fössebades unterbleibt. Eine weitere bauliche Verdichtung des Stadtbezirks, gerade auch in unmittelbarer Nähe zum Fössebad, ist aus städteplanerischer Sicht abzulehnen. Dies gilt umso mehr, als das Bad durch die parkähnliche Anlage im Außenbereich einen zusätzlichen Erholungseffekt bietet, der durch eine Bebauung nicht unerheblich beeinträchtigt würde.

Jens Seidel
Vorsitzender