Informationsdrucksache Nr. 1980/2013:
Provenienzforschung zum Kunstbesitz der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1980/2013
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Provenienzforschung zum Kunstbesitz der Landeshauptstadt Hannover

1. Stelle für Provenienzforschung im Stadtarchiv



Die Bundesrepublik Deutschland hat gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden 1999 die „Washingtoner Erklärung“ unterzeichnet und sich damit selbst verpflichtet, in ihrem Eigentum befindliches NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz aufzufinden, zurückzuerstatten bzw. nach fairen und gerechten Lösungen eines Ausgleichs zu suchen.

Provenienzforschung, d. h. die Erforschung der Herkunft eines jeden Kunstwerkes, die Erforschung seiner Ausstellungs-, Händler- und Sammlergeschichte, befasst sich seitdem verstärkt mit der Geschichte der Kunstwerke, die vor 1945 entstanden sind, seit 1933 (insbesondere seit 1938, dem Jahr der „Rassengesetzgebungen“) bis heute gehandelt und von Museen angekauft werden. Die Recherche hat das vorrangige Ziel zu klären, ob ein Kunstwerk während der Zeit des Nationalsozialismus seinem Eigentümer unrechtmäßig entzogen wurde, ein Vorbesitzer aus politischen Gründen zur Abgabe oder einem Verkauf gezwungen war, ob er über fällige Verkaufserlöse hat frei verfügen können und ob ein Handelspreis angemessen war. Im Falle einer unrechtmäßig erfolgten Enteignung ist dann zu klären, ob ein Werk an seinen rechtmäßigen Eigentümer bzw. dessen Erben zurückgegeben werden muss.

Die Landeshauptstadt hat im Jahr 2008 eine Stelle für die Provenienzforschung zum städtischen Kunstbesitz eingerichtet, um aus eigener Initiative die Suche nach während der NS-Zeit unrechtmäßig enteignetem Kunstgut vorzunehmen. Vorausgegangen waren seit 2006 an die Stadt herangetragene Auskunftsersuchen, die deutlich machten, dass die eigentumsrechtlichen Sachverhalte nicht allein im Rahmen von Werkverträgen zur Gutachtenerstellung, sondern systematisch aufgearbeitet werden sollten.

Zunächst als halbe, befristete Stelle vorgesehen, konnte sie Dank der Förderung der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und Provenienzforschung in Berlin zunächst aufgestockt und schließlich 2011 in eine volle Stelle umgewandelt werden. Da es sich um eine Institutionen übergreifende Aufgabe handelt, die den gesamten städtischen Kunstbesitz in den Blick nehmen soll, unabhängig davon, ob der sich in städtischen Museen, im Niedersächsischen Landesmuseum oder als Leihgabe in anderen Einrichtungen befindet, wurde die Stelle beim Stadtarchiv angesiedelt.

Durch eine eng mit der damaligen Provinz Hannover und mit dem Land Niedersachsen gewachsene Historie gemeinsamen Kunstsammelns und gemeinsam getroffener Übergabevereinbarungen sind die städtischen Sammlungsbestände nach inhaltlichen Aspekten auf verschiedene Gebäude in Hannover verteilt. Die heute relevanten Einrichtungen, in denen sich städtisches Kunsteigentum befindet, sind neben den drei städtischen Museen und dem Kulturbüro das Niedersächsische Landesmuseum Hannover und das Museum „Wilhelm Busch - Deutsches Museum für Karikatur & Zeichenkunst“.

Diese Institutionenvielzahl hat zur Folge, dass relevante Akten und sonstige Dokumente an verschiedenen Orten in unterschiedlicher Systematik und Qualität aufbewahrt werden. Dadurch wird die Provenienzrecherche in Hannover erschwert.


2. Die Arbeit der Provenienzrecherche

Während das Inventarbuch des Museums August Kestner als dem ältesten städtischen Museum die Erwerbungen, deren letzte Herkunftsstation und Ankaufspreis bei Einzelerwerbungen genau benennt, existieren für gesamthafte Erwerbungen in Konvoluten, wie sie nach 1945 erfolgten, Provenienzangaben für die enthaltenen Einzelwerke nicht. Übernommene Angaben sind oft unvollständig oder ohne dokumentierende Belege. Wenn solche Inventardaten fehlen, müssen alle vergleichbaren, auffindbaren Quellen genutzt werden, um Hinweise auf Biografie des Verkäufers oder Schenkers sowie Hinweise Eigentumswechseln der Kunstwerke als Ansatz für die Recherche genutzt werden.

Historische Inventarbücher oder in neuerer Zeit erstellte Datenbanken allein geben nicht ausreichend Auskunft über vorausgegangene Eigentumsverhältnisse eines erworbenen Kunstwerkes. Schwierigkeiten entstehen für die Forschungen in der Praxis, da in Künstler-Werkverzeichnissen, Museumsbestandskatalogen oder vergleichbarer Literatur mitunter fehlerhafte Angaben publiziert sind und diese ein undeutliches oder falsches Bild über eine Erwerbsfolge liefern.

Solche fehlerhaften Angaben waren in der Vergangenheit bereits Ursache dafür, dass sich Anwälte mit Restitutionsforderungen an die Landeshauptstadt gewendet haben.

In Provenienzangaben, sofern diese aufgeführt sind, erscheinen Händler und Sammler häufig in gleicher Kategorisierung, Eigentumswechsel sind zumeist gar nicht bezeichnet bzw. zeitlich nicht eingegrenzt. Das Bewusstsein für die Notwendigkeit, einer gesonderten Betrachtung von Händlern und Sammlern wächst heute zunehmend, denn Kunsthändler besitzen ein Kunstwerk häufig nur in Kommission, in den seltenen Fällen als Eigentum. Allerdings sind die Grenzen zwischen Eigentum und Handelsware häufig fließend.

Erschwert werden Recherchen auch durch kriegsbedingte Verluste von Archivalien. Davon betroffen sind insbesondere ehemalige Kunstzentren mit Galeriestandorten, wie Dresden, oder solche, die damals zum Deutschen Reich gehörten, sich heute aber in Polen oder Russland befinden, wie Breslau oder Königsberg.

Von wissenschaftlicher Bedeutung sind darüber hinaus verkaufsrelevante Unterlagen in Künstlerarchiven oder privaten Nachlässen, soweit sie vorhanden, erschlossen, durch Nachlassverwalter betreut oder überhaupt öffentlich zugänglich sind. Private Galeriearchive sperren sich teilweise dagegen, ihre Unterlagen öffentlich zu machen.

Ein bedeutender Schritt ist gelungen durch die vom Getty Research Institute initiierte und gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft realisierte Digitalisierung aller verfügbaren Auktionskataloge aus der Zeit des Nationalsozialismus (1930-1945), die inzwischen online zugänglich sind und die Recherchen nach Bildtiteln, Sammlernamen oder versteigerten Kunstsammlungen verbessern.


3. Recherchen im Detail

Im Fokus der Provenienzforschung steht zunächst die Identifizierung eines Kunstwerkes. Das beinhaltet folgende Arbeitsschritte:
· Überprüfung aller dokumentierten inventarischen Angaben am Standort des fraglichen Werkes: Bildtitel, Datierung, Maße, Signatur
· Prüfung vor dem Original: Bildträger, Signatur, Bildrückseite, Klebe-Etiketten, handschriftliche Verweise, Stempel
· Auffinden aller erhaltenen Erwerbungsunterlagen am Standort
· Zusammenführung vorhandener kunsthistorischer Forschung, d. h. Auffinden der Objekte in Monografien, Werkverzeichnissen, Ausstellungsliteratur sowie in allen das Objekt belegenden Dokumenten (auch Fotografien) oder schriftlichen Zeugnissen durch den Künstler selbst (ggf. unter Heranziehung von Archivalien im Künstlernachlass). Neben historischer Ausstellungsliteratur und historischer Literatur im Allgemeinen können auch Kunsthandelspublikationen und historische Zeitschriften zum Auffinden eines Werkbeleges dienlich sein.
· Sorgfältige Auswertung der gefundenen Quellen sowie von wissenschaftlicher Sekundärliteratur und Abgleich der Angaben.
· Heranziehen von Expertisen durch Kontakte zu kunstwissenschaftlichen Experten, Nachfahren und Nachlassbetreuern.
· Im Falle von Anspruchstellern vorgelegten, einen möglichen Eigentumsverlust belegenden Dokumente müssen alle Angaben mit eigenen Ergebnissen verglichen und geprüft werden.

Neben rein personenstandsbezogenen Recherchen in öffentlichen Stadt- und Staatsarchiven (z. B. Meldedaten) können auch weitere, möglicherweise dort auch vorhandene Aktenbestände zu diesen Personen Anhaltspunkte über ehemaligen Kunstbesitz liefern. Weitere Quellen der Recherche können sein:
· Archivalien von Transportunternehmen, die seit den Erlassen zum Vermögensentzug auf Reichsbeschluss enteignetes Kunstgut über zuvor arisierte oder bereits arische Auktionsbetriebe haben versteigern lassen
· Verkaufsrelevante Unterlagen in Künstlerarchiven oder privaten Nachlässen
· historische Angebotslisten von Galerien an Museen
· Sammlerbezogene historische Korrespondenzen oder Publikationen
· Nachlässe aus Galerien, deren schriftliche Dokumente und Lagerbücher.

Künftig müssen die Forschungen noch mehr auf Archive sowohl in der Schweiz, in Frankreich sowie auch in den USA und Großbritannien ausgedehnt werden, wohin sich der Kunsthandel nach der Aktion „Entartete Kunst“ seit 1937, aber auch durch die Einwanderung von verfolgten Juden verlagert hat. Dabei geht es um das Auffinden von Zollhandelsbewegungen oder Transaktionsbelegen der aus dem Deutschen Reich verbrachten oder für einige Jahre „untergetauchten“ Werke moderner Kunst, die durch Verbot der Nationalsozialisten in Deutschland als entartet diffamiert, nicht mehr haben gehandelt werden dürfen. Unterstützt werden solche Vorhaben durch Forschungsstellen zur „Entarteten Kunst“ der Universitäten in Berlin und Hamburg.


4. Die Bedeutung der nationalen und internationalen Vernetzung

Die vom Bund eingerichtete Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und Provenienzforschung (AfP) in Berlin unterstützt den Zusammenschluss von Provenienzforscherinnen und –forschern durch Fördermittel, Fachtagungen und ein internes Internet- und Arbeitsportal, das neben einer allgemeinen Plattform für aktuelle themenbezogenen Meldungen interne Kommunikationsräume zur Verfügung stellt.

Aufgrund des vertraulichen Charakters personen- und eigentumsrechtlicher Fragestellungen und Belange ist der Zutritt in diese Internetbereiche nur dort extra angemeldeten Stelleninhaber/innen sowie den über Projektmittel der AfP finanzierten Kolleg/innen gewährt. Aus dieser Vernetzung heraus konnten gemeinschaftliche Forschungen zu möglicherweise verfolgten Personen und Sammlungen angestoßen werden, wenn verschiedene Museen Anspruchstellungen bzw. Sammelklagen zu gleichen Sammlern oder Händlern erreichten. Aktuell ist hier als Beispiel der jüdische Kunsthändler Alfred Flechtheim zu nennen. Auch die Stadt Hannover war von einem entsprechenden Restitutionsanspruch zu einem Werk von Paul Klee aus der Sammlung Bernhard und Margrit Sprengel betroffen (s. Anlage), der sich allerdings als unberechtigt erwies. Die Erfahrungen in der Vorgehensweise können nun auch auf den Umgang mit anderen Fällen von Sammelklagen übertragen werden.

In dem Arbeitskreis für Provenienzforschung kommt es auch zu einem fachlichen Austausch aus der Praxis über Standards von Betreuung und Dokumentation von öffentlichen Sammlungen und der dazugehörenden Archivalien. Aus der Zugänglichkeit öffentlich nutzbarer und gut erschlossener Museumsarchive, wie dem Zentralarchiv der Staatlichen Museen Berlin oder dem der Hamburger Kunsthalle, kann auch die Provenienzforschung der Stadt Hannover für die eigene Recherche einen großen Nutzen ziehen.


5. Rechercheschwerpunkte

Dass sich auch in Hannover bedenkliche Bestände befinden können, zeigte sich bereits in den fünfziger Jahren durch die an die Landeshauptstadt gerichteten Restitutionsersuchen. Diese gingen zurück auf die durch das Deutsche Reich erlassenen anti-jüdischen Reichsgesetzgebungen und deren Umsetzung in Hannover. Aus solchen durch das Reich veranlassten Enteignungen von Einrichtungs- und Kunstgegenständen aus Privateigentum jüdisch Verfolgter wurden teilweise Erwerbungen für die städtischen Institutionen getätigt, nachdem diese Objekte als an das Reich verfallenen und zur Verwertung bestimmt galten. Vor allem im Inventarbuch des Museums August Kestner können für das Jahr 1942 solche Erwerbungen für den städtischen Kunstbesitz nachgewiesen werden. Zeitgenössische Archivalien dokumentieren die Vorgänge, wobei die enteigneten jüdischen Kunstsammler namentlich genannt werden.

Die heute an die Stadt gerichteten Rechtsverfahren gehen somit sowohl auf die nationalen Gesetzgebungen während der Zeit des Nationalsozialismus und die daraus resultierende lokale Verfolgungs- und Enteignungspolitik in Hannover zurück, als auch auf Kunsthandelsbewegungen, die in den großen Kunstzentren, wie z. B. Berlin, stattgefunden haben. Von möglichen Anspruchstellungen betroffen sind sowohl kunstgewerbliche Arbeiten als auch v.a. die dem Impressionismus und der Klassischen Moderne zuzuordnenden Werke bildender Kunst.



Im Zentrum der hannoverschen Forschungen steht die 1949 und in den Folgejahren durch die Landeshauptstadt angekaufte Kunstsammlung von Dr. Conrad Doebbeke aus Berlin. Es handelt sich um etwa 120 Werke des deutschen Impressionismus, des Expressionismus und weiteren Klassischen Moderne. Die Bilder befinden sich heute im Sprengel Museum Hannover sowie im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover, wo seit den 1920er Jahren die Städtische Galerie beheimatet ist.

Die im Zusammenhang mit den damaligen Ankaufsverhandlungen entstandenen Korrespondenzen und Dokumente liegen an unterschiedlichen Orten (Niedersächsischen Landesmuseum Hannover, Stadtarchiv Hannover und Hauptstaatsarchiv Hannover) und boten erste, wichtige Anhaltspunkte für die Recherche. Zusätzlich erfolgten zahlreiche Anfragen in verschiedenen Archiven nach Unterlagen, die Auskunft zu Conrad Doebbekes Biografie und zu möglichen Erwerbswegen der durch ihn erworbenen Kunstwerke geben können. Die Forschungen zu diesem Erwerb, der Sammlung und Person dauern an. Sie sollen voraussichtlich 2014 unter Beteiligung von externen Forschern im Rahmen einer Publikation zugänglich gemacht werden. Einzelergebnisse wurden bereits im Rahmen von Fachtagungen bei der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und –forschung (AfP) in Berlin, aber auch auf Tagungen in Hannover und in Chemnitz veröffentlicht.


6. Anfragen und Anspruchstellungen an die Landeshauptstadt Hannover

Seit 2008 haben die LHH sechs Anspruchstellungen über Rechtsanwaltsbüros erreicht. Davon konnten drei als unberechtigt abgewiesen werden, bei drei Fällen dauern die Forschungen an. Im Anhang werden anhand zweier Fallbeispiele Recherchewege und –ergebnisse näher erläutert.

Diese Forschungen verlaufen häufig deshalb besonders schwierig und langwierig, da keine eigentumsrechtlichen zeitgenössischen Belege von den vermuteten ehemaligen Eigentümern bzw. heutigen Anspruchstellern vorgelegt werden können und sich in Archiven nur schwer vergleichbare Dokumente auffinden lassen, die dazu beitragen können, eine durchgehende Eigentumskette zu dokumentieren. Auch sind Bilddaten, insbesondere Bildtitel, nicht kontinuierlich übereinstimmend. Zum Teil differieren auch die Maßangaben eines Gemäldes in der Überlieferung. Nach dem zweiten Weltkrieg publizierte Werkdaten und Bildtitel weichen nicht selten von den historischen oder von Künstlern verwendeten Bilddaten ab. Hier gilt es dann, die Abweichungen und Alternativen solcher Werkdaten zu prüfen und auszuwerten.

Vorsicht ist geboten bei vorschnellen Annahmen eines Verfolgungsverlustes, die vorgenommen werden könnten, weil z. B. ein Eigentümername in einer nach 1945 erschienenen Publikationen auftaucht, diese Angabe aber unbelegt ist. Hier müssen dann Fakten ermittelt werden. Solange Lücken im Eigentumsnachweis bestehen, kann auch aus Schutz vor möglichen Anspruchstellungen Dritter nicht vorschnell gehandelt bzw. über eine Restitution eines Kunstwerkes aus öffentlichem Eigentum entschieden werden.

In der Praxis erweist es sich als schwierig, dass durch die „Washingtoner Erklärung“ die Beweislast zur Erwerbsherkunft von Kunstbesitz allein auf die Seite der öffentlichen Museen verlagert worden ist.

Anfragen erreichen die Stadt auch von Provenienzforscher/innen anderer Einrichtungen, wie z.B. von der Bundeskunstsammlung in Berlin, die im Jahr 1968 eine Grafik über den Auktionshandel erworben hat, welche weiterhin eine Inventarnummer des Museums August Kestner und einen entsprechenden Stempel trägt. Die Recherche im eigenen Inventarbuch konnte klären, dass das vor 1933 erworbene Werk 1968 durch die Stadt veräußert worden war, da es sich um eine Dublette handelte. Somit lag kein NS-Verfolgungsbezug vor. Aber auch Anfragen zu in Hannover tätig gewesenen Galerien, den Museen vorgelegten Galerieangebotslisten oder zu Sammlern gelangen an die Stadt, auf die per Amtshilfe mit Erstrecherchen reagiert wird.


7. Zwei Ausstellungsprojekte

1. Museum August Kestner:
Im Zusammenhang mit den Forschungen zur Ausstellung „Bürgerschätze. Sammeln für Hannover“, die ab dem 11. September 2013 im Museum August Kestner gezeigt wird, sollen einige Anfang der 1940er Jahre unrechtmäßig enteignete Objekte bei der Koordinierungsstelle für Kulturgüterverluste Lost Art in Magdeburg online veröffentlicht werden, da es bislang nicht gelungen ist, rechtmäßige Erben oder Nachfolgeberechtigte ausfindig zu machen. Hierzu gehört die 1942 im Museum August Kestner inventarisierte Münzsammlung des Arztes Dr. Albert David aus Großburgwedel sowie ein Rokokoschrank aus dem Eigentum Klara Berliners aus Hannover.

2. Sprengel Museum Hannover:
Über den durch die AfP in Berlin organisierten Forschungszusammenschluss konnte ein Ausstellungsprojekt „Alfred Flechtheim.com – Kunsthändler der Moderne“ angestoßen werden, an dem sich insgesamt 15 Museen aus Deutschland und der Schweiz, darunter das Sprengel-Museum, beteiligen. In der städtischen Sammlung befinden sich auch durch die Schenkung der Sammlung Bernhard und Margrit Sprengel vier Werke, die über die Berliner Galerie Flechtheim gehandelt wurden bzw. sich dort zeitweise befanden. Sie werden ab dem 11. Oktober 2013 ausgestellt und ihre Beziehung zur ehemaligen Galerie Alfred Flechtheim bzw. die Ankaufswege erläutert. Eine für alle beteiligten Museen entstandene Website wird ab dem 9. Oktober 2013 der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Koordinierung des Projektes wurde mit Bereitstellung von personellen Mitteln über die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen übernommen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Belange von Frauen und Männern sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

42 B 
Hannover / 10.09.2013