Drucksache Nr. 1976/2016:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Rosenhöhe – KGV Bischofshole e.V. zum 30.11.2017 zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen und des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1976/2016
2
 

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Rosenhöhe – KGV Bischofshole e.V. zum 30.11.2017 zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen und des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3

Antrag,

die Verwaltung wird beauftragt,

1. die in der Anlage 1 (Übersicht, Luftbild) und 2 (Detail) zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Anlage Bischofshole e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 5 mit Wirkung zum 30.11.2017 zu kündigen.
Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

entfällt

Begründung des Antrages

Die Verlegung und der Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 wurde mit der DS 1943/2015 beschlossen. Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan 1817 wurde mit DS 1160/2016 in die Gremien eingebracht.

Als neuer Standort für die Feuer- und Rettungswache 3 ist nur das Grundstück an der Lange-Feld-Straße geeignet. Für dieses ist eine zweite „Notausfahrt“ zur Bemeroder Straße erforderlich, die entlang des Bahndamms geschaffen werden muss. Für diese Ausfahrt ist es erforderlich, drei Kleingärten (s. Anlage 2) um 5 Meter zu verschmälern. Es entsteht ein Verlust von ca. 551 m² Gartenfläche.

Der längliche Zuschnitt der Kleingärten führt in zwei Fällen zu einer vollständigen Aufgabe der Gärten als Pachtflächen. (Garten Nr. 35 wird von 390 m² auf 208 m² Fläche verringert, Garten Nr. 11 von 364 m ² auf 160 m².) Die nach Kappung entstehenden Restflächen werden der Kolonie als Gemeinschaftsflächen zugeordnet und diese Änderung in den Generalpachtvertrag übertragen. Im mittleren betroffenen Garten (Nr. 23) ist der jetzige Standort der Laube so über die zukünftige neue Grundstücksgrenze hinausragend, dass diese vollständig abgerissen werden muss und der Altpächter den Garten aufgibt. Eine Neuverpachtung des gekappten Gartens wird danach angestrebt. Den jetzigen PächterInnen werden innerhalb der Vereinsanlage bzw. in benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.

Kostenzusammenstellung
Durch die Kündigungen entstehen Kosten für Entschädigungszahlungen (materielle und immaterielle Entschädigung) an KleingartenpächterInnen wie üblich und zum Kleingartenkonzept ausgehandelt sowie für die Räumung, die gesamt über die bestehende vertragliche Vereinbarung zwischen LHH und Deutscher Messe AG finanziert werden (DS 1943/2015 Neubau einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück Lange-Feld-Str., ... gleichzeitig neuer Standort für die operativen Einheiten der Werkfeuerwehr der Deutschen Messe AG in Verbindung mit der DS 2019/2015 Kooperationsvereinbarung Werkfeuerwehr Deutsche Messe AG). Die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung (Schätzung) erfolgt Ende Mai/Anfang Juni 2017 durch Schätzer des Bezirksverbandes, die Kosten der Schätzung trägt die Landeshauptstadt.

Die voraussichtlichen Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

Immaterielle Entschädigung für 3 Gärten 7.500,- €
Räumung der Parzellen / Abbrucharbeiten 24.000,- €
Materielle Entschädigung der PächterInnen nach Schätzung, ca. 18.000,- €
Altlastenvoruntersuchungen für 3 Parzellen 4.500,- €
Rückzahlung der Einlage in die Stromgemeinschaft, ca. 2.400,- €
Summe (brutto) 56.400,- €

Planung
Der Baubeginn auf der Fläche des Standortes der Feuer- und Rettungswache 3 ist für Oktober 2017 geplant. Die Flächen zur Notausfahrt sollen ab 1. Dez. 2017 geräumt werden.

Alle Beteiligten haben sich einvernehmlich für ein gemeinsames Vorgehen und eine enge Abstimmung in einzelnen Fragen (Zaunhöhen, Beleuchtung, Entwässerung, Entnahmen von Pflanzen etc. erst nach Schätzung, Verkehrssicherungspflicht u.a.) ausgesprochen und bereits erste Lösungen erreicht.
67.30 
Hannover / 08.09.2016