Drucksache Nr. 1969/2022:
Stadtbahnstrecke A-Nord: Hochbahnsteig Bothfelder Kirchweg - Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1969/2022
3
 

Stadtbahnstrecke A-Nord: Hochbahnsteig Bothfelder Kirchweg - Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens

Antrag,


zuzustimmen, dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnhaltestelle Bothfelder Kirchweg barrierefrei auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen ausbaut.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern sind besonders Frauen und ältere Menschen auf die Nutzung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Ein barrierefreier Ausbau von Stadtbahnhaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Neben den Einbauten von Notruf- und Informationssprechzellen erhält der geplante Hochbahnsteig auch barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.



Kostentabelle

Bezüglich des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle Bothfelder Kirchweg entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt Hannover nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP 2021) der Region Hannover sieht den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfelder Kirchweg auf der Stadtbahnstrecke A-Nord (Linie 9) in Hannover-Bothfeld als Maßnahme für die kommenden Jahre vor.

Während die Hochbahnsteige Bothfeld und Kurze-Kamp-Straße dieses und letztes Jahr in Betrieb genommen wurden, erfolgt der Ein- und Ausstieg bei den Haltestellen Fasanenkrug, Stadtfriedhof Bothfeld und Bothfelder Kirchweg derzeit vom Fahrbahnniveau bzw. einem niedrigen Bahnsteig aus.

Die Machbarkeitsuntersuchungen für die Haltestellen Stadtfriedhof Bothfeld und Bothfelder Kirchweg wurden 2021 von der von der infra beauftragten TransTecBau abgeschlossen und mit der Region Hannover und der ÜSTRA abgestimmt. Die Machbarkeitsuntersuchung für den barrierefreien Umbau der Endhaltestelle Fasanenkrug befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

Die Ergebnisse sind in dieser Drucksache zusammengefasst. Bevor die infra den entsprechenden Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens einreicht, sind die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover damit zu befassen.



2. Beschreibung der Maßnahme

Die Haltestelle Bothfelder Kirchweg befindet sich auf der Stadtbahnstrecke A-Nord zwischen den Haltestellen Noltemeyerbrücke und Bothfeld im Stadtteil Hannover- Bothfeld. Die Haltestelle wird durch die Stadtbahnlinie 9 (Fasanenkrug – Empelde) bedient. Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2019 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt ca. 2.300 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige.

In der Machbarkeitsuntersuchung der TransTecBau wurden drei Basisvarianten teils mit Untervarianten untersucht und hinsichtlich mehrerer Kriterien bewertet. Variante 1 befindet sich dabei zwischen den beiden Einmündungen des Ludwig-Sievers-Rings, Variante 2 nördlich des Knotenpunktes Sutelstraße/Ebelingstraße/Klein- Buchholzer Kirchweg und Variante 3 südlich des Knotenpunktes Sutelstraße/-Ebelingstraße/Klein-Buchholzer Kirchweg.

Insbesondere aufgrund der günstigsten raumstrukturellen Wirkung und der gleichmäßigeren Erschließung hat sich eine Untervariante der Variante 1 als die von den beteiligten Häusern bevorzugte Lösung erwiesen.







Beschreibung der Vorzugsvariante:

Die derzeitige Haltestelle Bothfelder Kirchweg verfügt über versetzte Haltepositionen, welche jeweils in Fahrtrichtung vor dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Sutelstraße/Ebelingstraße/Klein-Buchholzer Kirchweg als Zeitinseln in den Seitenräumen angeordnet sind. Um die Barrierefreiheit mittels Hochbahnsteig zu gewährleisten, werden die Haltepositionen in der Vorzugsvariante zu einem Mittelhochbahnsteig zusammengefasst. Hierfür muss die Haltestelle aufgrund der beengten Platzverhältnisse gegenüber dem Bestand um 210 m in Richtung Süden verschoben werden. Diese Verschiebung hat zum Vorteil, dass die Haltestellenabstände zu den benachbarten Stadtbahnhaltestellen gleichmäßiger werden. Der Haltestellenabstand zu den vorhandenen Haltestellen Bothfeld und Noltemeyerbrücke beträgt nunmehr jeweils 580 m.

Die Verkehrsbeziehungen für den MIV bleiben an allen Einmündungen in die Sutelstraße wie im Bestand erhalten. Am südlichen Ende der neuen Haltestelle entsteht im Bereich der Einmündung des Ludwig-Sievers-Rings ein vierarmiger Knotenpunkt. Dieser ist vollsignalisiert und soll die Verkehrssicherheit beim Queren der Gleise verbessern. Durch die zusätzlichen signalisierten Überquerungsanlagen für den Fuß- und Radverkehr kann zukünftig nicht nur der Hochbahnsteig barrierefrei und sicher erreicht werden, sondern auch das Einkaufszentrum östlich der Sutelstraße. Es bestehen starke Wegebeziehungen zwischen dem Wohngebiet
westlich der Sutelstraße und dem Einkaufszentrum, weshalb die zusätzlichen Querungsanlagen an dieser Stelle zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit führen. Die Nebenanlagen im Bereich des Hochbahnsteges sollen auf Standardmaße verbreitert werden.

Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus in der Geraden erhält die Haltestelle Bothfelder Kirchweg 70 m lange Seitenhochbahnsteige für den Einsatz von 3- Wagen-Zügen der Serien TW2000 und TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 81,5 cm über der Schienenoberkante. Der Hochbahnsteig wird mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet. An beiden Bahnsteigenden werden Rampen und signalisierte Querungsmöglichkeiten angeordnet. Die Querung der Gleisanlage erfolgt für Menschen mit Sehbehinderung mit Hilfe einer optischen und akustischen Signalanlage. Am südlichen Ende der neuen Haltestelle sollen im Seitenraum neue Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Lage der Fahrradbügel wird in der Ausführungsplanung festgelegt. Der Bahnkörper ist als System feste Fahrbahn ausgelegt und mit Gussasphalt eingedeckt. Wegen des engen Straßenraumes muss der Bahnkörper straßenbündig geplant werden. Um Konflikte zwischen MIV und Stadtbahnen zu vermeiden, werden die Signalanlagen so programmiert, dass die Stadtbahn immer als „Pulkführer“ die Sutelstraße befährt.

Für diese Vorzugsvariante entfallen keine Baumstandorte. Die zwischen Gehweg und Radweg entstehenden Freiflächen im Seitenraum sollen durch Baumpflanzungen für die Herstellung eines „Allee-Charakters“ verwendet werden.

3. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Bothfelder Kirchweg plant die infra, im Mai 2023 bei der LNVG den Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.



4. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit der Region Hannover, infra und ÜSTRA. Sobald der Regionsausschuss zugestimmt hat, wird die infra die Planfeststellungsunterlagen erstellen und die Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde beantragen.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, so werden die politischen Gremien der Region darüber informiert.

Die Planung der infra sieht vor, 2024 mit dem barrierefreien Ausbau zu beginnen. Die Inbetriebnahme des Hochbahnsteigs Bothfelder Kirchweg soll zum Fahrplanwechsel im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.

Für die Einhaltung der Termine ist neben der Zustimmung durch die politischen Gremien auch entscheidend, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass der Zuwendungsbescheid der LNVG rechtzeitig vorliegt.

5. Anlagen

Anlage 1 Übersichtslageplan Haltestelle Bothfelder Kirchweg
Anlage 2 Lageplan Haltestelle Bothfelder Kirchweg
Anlage 3 Querschnitt Haltestelle Bothfelder Kirchweg
66.11 .1
Hannover / 24.06.2022