Drucksache Nr. 1953/2018:
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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1953/2018
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Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

die vom Circus Krone gespendeten 1.300 Eintrittskarten im Gesamtwert von 20.800 Euro anzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Schreiben vom 18.07.2018 hat der Circus Krone der Stadt Hannover für sein Gastspiel in Hannover insgesamt 1.300 Freikarten zur Verfügung gestellt. Diese Freikarten – für die Vorstellungen im Zeitraum vom 24.08. bis 30.08. – sollten explizit dazu dienen, „auch sozial schwache(n) Bewohner(n) der Stadt Hannover“ die Möglichkeit eines Besuchs des Circus Krone zu geben.

Ausgehend von diesen Voraussetzungen hat die Verwaltung entschieden, die Karten in die Fachbereiche 50, 51 und 57 zu verteilen, da diese Fachbereiche in verschiedenen Bereichen bzw. Sachgebieten direkten Kontakt zu Einwohner_innen haben, die laut Wunsch des Circus von den Freikarten profitieren sollen.

Der Fachbereich Soziales (50) erhielt: 434 Karten

Der Fachbereich Jugend und Familie (51) erhielt: 433 Karten

Der Fachbereich Senioren (57) erhielt: 433 Karten

Konkret wurden die Freikarten in folgende Bereiche verteilt:

Fachbereich
Bereich
Bezeichnung
50 – Soziales
50.3
Wohngeld
50 – Soziales
50.5
Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtentwicklung
50 – Soziales
50.6
Migration und Integration
51 – Jugend und Familie
51.2
Kommunaler Sozialdienst
51 – Jugend und Familie
51.4
Kindertagesstätten
51 – Jugend und Familie
51.5
Kinder- und Jugendarbeit
51 – Jugend und Familie
51.6
Heimverbund,
hier: Wohngruppen
57 – Senioren
57.2
Kommunaler Seniorenservice,
hier: offene Seniorenarbeit und begleitende Dienste/Krisenintervention

Der Wert der Karten in Höhe von 20.800 Euro ergibt sich laut Circus Krone aus einem ermäßigten Einzelpreis pro Karte von 16,00 Euro (Sitzplatzkategorie 1). Eine Spendenbescheinigung wird vom Circus nicht angefragt und somit nicht ausgestellt.

Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG hat der Rat über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.

Dez. III 
Hannover / 23.08.2018