Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich des Grabelandes zwischen Im Othfelde und Fenskestraße;
Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (Anlage 1 zu dieser Drucksache) ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Beschlussantrag wirkt sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat den mit Anlage 1 zu dieser Drucksache beantragten Beschluss in seiner Sitzung am 25.06.2012 gefasst. Gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG muss hierüber das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden. Die Entscheidung fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
In Anlage 2 zu dieser Drucksache ist der dem Vorschlag des Stadtbezirksrates zu Grunde liegende Bereich im Flächennutzungsplan kenntlich gemacht.
Dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List kann gefolgt werden, weil das betreffende Gelände grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet ist. Erforderlich ist hierfür die Änderung des Flächennutzungsplans, da der Bereich bisher als Grünfläche ausgewiesen ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ebenfalls erforderlich.
61.15
Hannover / 04.09.2012