Drucksache Nr. 1950/2020 E1:
Änderungsantrag Nr. 15-2177/2020 des Stadtbezirksrats Mitte (STBR 01) vom 21.09.2020 zu Drucksache Nr. 1950/2020 – Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 – Große Pfahlstraße,
Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1950/2020 E1
1
 

Änderungsantrag Nr. 15-2177/2020 des Stadtbezirksrats Mitte (STBR 01) vom 21.09.2020 zu Drucksache Nr. 1950/2020 – Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 – Große Pfahlstraße,
Wechsel bei der Vorhabenträgerin und Verlängerung der Durchführungsfrist

Antrag,

dem in der Sitzung des Stadtbezirksrats Mitte zu Nr. 15-2177/2020 mit 7/6/2 Stimmen beschlossenen Änderungsantrag nicht zu folgen und der Anpassung des Durchführungsvertrags im Hinblick auf eine nunmehr alleinige Vorhabenträgerin sowie der Verlängerung der Durchführungsfrist bis zum 30.11.2022, wie in der Ursprungsdrucksache Nr. 1950/2020 ausgeführt, zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Kostentabelle

Wie in der Ursprungsdrucksache benannt, entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Änderungsantrag Nr. 15-2177/2020 wurde der Drucksache Nr. 1950/2020 – bezüglich des Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan Nr. 1803 – Große Pfahlstraße – mit folgender Maßgabe zugestimmt:
· Die Frist zur Fertigstellung der Bebauung wird bis zum 31.05.2022 verkürzt.

Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgenannten Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Mitte mit nachstehender Begründung nicht zu folgen:

Mit der Drucksache Nr. 1950/2020 ist beabsichtigt, im Zusammenwirken von nunmehr alleiniger Vorhabenträgerin - der Legacis Projekte GmbH - und parallel der Grundstückseigentümerin - der Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e. G. - das allseits gewollte Bauvorhaben voranzubringen.

Die in der Drucksache Nr. 1950/2020 vorgesehene Verlängerung der Durchführungsfrist bis zum 30.11.2022 erfolgte dabei in Anlehnung an einen von der Vorhabenträgerin vorgelegten, von einem Architekturbüro erstellten, plausiblen Bauzeitenplan.

Eine Verkürzung dieser Frist um sechs Monate erscheint vor diesem Hintergrund nicht realistisch umsetzbar und im Sinne des Gesamtvorhabens abträglich.
61.16 
Hannover / Sep 28, 2020