Drucksache Nr. 1880/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu finanziellen Zuschüssen der Stadt an Hannover 96
in der Ratssitzung am 24.08.2017, TOP 3.7.

Inhalt der Drucksache:

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1880/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zu finanziellen Zuschüssen der Stadt an Hannover 96
in der Ratssitzung am 24.08.2017, TOP 3.7.

Ein Fußball-Klub der 1. Bundesliga ist für das Image jeder Stadt ein wichtiges Element. Dies gilt auch für die Stadt Hannover mit ihrem Spitzenverein Hannover 96. Wahrscheinlich deshalb hat sich die Stadt Hannover vor Jahren vertraglich verpflichtet, dem Sportverein Hannover 1896 für den Fall des Abstiegs aus und auch des Aufstiegs in die Bundesliga, einen Betriebskostenzuschuss für das Stadion in Höhe von maximal 850.000 Euro jährlich zu zahlen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konnte Hannover 96 noch als ein gemeinnütziger Sportverein gelten.
Seither ist die Kommerzialisierung des Vereins - mit großzügigen Gehältern für Verantwortliche und Spieler - immer weiter fortgeschritten. Den Höhepunkt dieser Entwicklung bildet die Übernahme des Vereins in den "Privatbesitz" eines Geschäftsmannes, der in der Presse sogar als "96-Besitzer" bezeichnet wird. Hannover 96 ist damit zu einem Wirtschaftsunternehmen geworden. Abgesehen davon, dass dieser sehr fragwürdige Vorgang der Inbesitznahme eines großen Vereins durch einen Einzelnen bei sehr vielen 96 -Mitgliedern und -Anhängern auf Ablehnung stößt, erscheint das Verhältnis zwischen der Stadt und Hannover 96 damit in einem neuen Licht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie lange läuft der Bezuschussungsvertrag noch und wie viel Geld hat der Verein seit Abschluss dieses Vertrages bisher insgesamt als Betriebskostenzuschüsse oder als sonstige Zuschüsse von der Stadt erhalten?

2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass für den Verein Hannover 96 durch dessen schon lange stattfindende kommerzielle Entwicklung und infolge der Übernahme des Clubs durch einen reichen Geschäftsmann die Geschäftsgrundlage (Gemeinnützigkeit) für den laufenden Zuschuss-Vertrag noch gegeben ist oder nicht? (Die städtische Position bitte begründen!)

3. Hält die Verwaltung es weiterhin für notwendig, einen rein gewinnorientierten Verein, der im Privatbesitz eines Multimillionärs ist, finanziell in dieser Form zu unterstützen? Wäre es nicht gerechter, zukünftig diese finanziellen Mittel den wirklich gemeinnützig arbeitenden Sportvereinen zur Verfügung zu stellen?

Gerhard Wruck
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: Wie lange läuft der Bezuschussungsvertrag noch, und wieviel Geld hat der Verein seit dem Abschluss dieses Vertrages bisher insgesamt als Betriebskostenzuschüsse oder als sonstige Zuschüsse von der Stadt erhalten?

Vertragliche Grundlage und Vertragsparteien

Vertragliche Grundlage für die Zahlung des Betriebskostenzuschusses ist ein Baukonzessionsvertrag, der Ende des Jahres 2002 im Rahmen des Stadionumbaus geschlossen wurde (vgl. Beschlussdrucksache 2694/2002 sowie Beschlussdrucksache 2694/2002 N1). Vertragspartner sind die Landeshauptstadt Hannover und die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG.

Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG übernimmt eine Dienstleisterfunktion für die Abteilung Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Diese Abteilung ist für die Organisation des sportlichen Umfelds der Lizenzspielerabteilung verantwortlich. Im Rahmen des Baukonzessionsvertrages hat sich die Landeshauptstadt zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses verpflichtet. Der Baukonzessionsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2030.

Höhe der bisherigen Zahlungen zum Betriebskostenzuschuss und entsprechende vertragliche Rahmenbedingungen

Auf Grundlage des Baukonzessionsvertrages hat die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG seit dem 01.04.2005 zur Fertigstellung des Stadionumbaus bis einschließlich zum 30.06.2017 Zahlungen zum Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 4.526.750,36 € erhalten.

Die Höhe der bisherigen Zahlungen zum Betriebskostenzuschuss ergibt sich aus den vertraglichen Rahmenbedingungen. Diesbezüglich ist insbesondere die Ligazugehörigkeit der Profifußballmannschaft relevant. In den ersten zwei Jahren nach Beginn der Betriebsphase wurde der Betriebskostenzuschuss vereinbarungsgemäß in voller Höhe von 850.000 € jährlich gezahlt, bevor eine stufenweise Abschmelzung erfolgte. In den danach folgenden Betriebsjahren drei, vier und fünf wurde der Betriebskostenzuschuss auf 425.000 € pro Jahr reduziert.
Vom sechsten Betriebsjahr an reduzierte sich der Betriebskostenzuschuss auf 0 €, so dass kein Anspruch auf eine Zahlung bestand. So lange die Profifußballmannschaft durch den Abstieg nicht in der 1. Bundesliga spielte, wurde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung wieder der volle Betriebskostenzuschuss von 850.000 € gezahlt. Durch den Wiederaufstieg in die 1. Bundesliga wiederholt sich nun die vorbezeichnete Abschmelzung des Betriebskostenzuschusses. Sollte die Profifußballmannschaft wieder absteigen, wäre erneut der volle Betriebskostenzuschuss von 850.000 € zu zahlen.

Sonstige Zuschüsse

Im Erbbaurechtsvertrag zwischen der Landeshauptstadt und der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA zum Eilenriedestadion aus dem Jahr 2001 wurde eine städtische Beteiligung an den Pflegekosten für die Dauer von 35 Jahren vereinbart. Gemäß dieser vertraglichen Vereinbarung zahlt die Landeshauptstadt einen jährlichen Betrag von 35.790,43 € (vgl. Beschlussdrucksache 3074/2000).

Frage 2: Ist die Verwaltung der Auffassung, dass für den Verein Hannover 96 durch dessen schon lange stattfindende kommerzielle Entwicklung und infolge der Übernahme des Clubs durch einen reichen Geschäftsmann die Geschäftsgrundlage (Gemeinnützigkeit) für den laufenden Zuschuss-Vertrag noch gegeben ist oder nicht? (Die städtische Position bitte begründen!)

Den Vertragsgegenstand des Baukonzessionsvertrages bildeten der Umbau einschließlich der Planung sowie die Erhaltung, der Betrieb und die entsprechende Finanzierung des Stadions. Die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG als Konzessionärin verpflichtete sich, die aus der Planung, dem Umbau, dem Betrieb, der Erhaltung und der Finanzierung des Stadions ergebenden Risiken gemäß den Regelungen des Vertrages zu übernehmen. Als Bestandteil der Mitfinanzierung verpflichtete sich die Landeshauptstadt als Auftraggeberin zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses. Eine Gemeinnützigkeit der Konzessionärin stellte keine vertragliche Voraussetzung für die Zusage seitens der Landeshauptstadt zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses dar.

Frage 3: Hält die Verwaltung es weiterhin für notwendig, einen rein gewinnorientierten Verein, der im Privatbesitz eines Multimillionärs ist, finanziell in dieser Form zu unterstützen? Wäre es nicht gerechter, zukünftig diese finanziellen Mittel den wirklich gemeinnützig arbeitenden Sportvereinen zur Verfügung zu stellen?

Geschlossene Verträge sind einzuhalten. Die Landeshauptstadt ist aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen aus dem Baukonzessionsvertrag zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses an die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG verpflichtet und hat ihre Vertragspflicht zu erfüllen.