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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1855 - Peiner Straße/Hermann-Guthe-Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Antrag,
- über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung, deren Verfasser*innen aus Datenschutzgründen als Ergänzung in einer vertraulichen Drucksache genannt werden, zu entscheiden und
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1855 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das verfolgte Ziel des Bebauungsplanes mit dem Neubau eines mehrgeschossigen Wohnhauses und Tiefgarage in der Peiner Straße / Hermann-Guthe-Straße wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Sämtliche im kausalen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden Kosten werden aufgrund eines Durchführungsvertrages von dem Investor getragen. Für die Stadt entstehen Kosten in Höhe von rd. 114.000 € für Aus- und Umbaumaßnahmen an den öffentlichen Verkehrsflächen der Peiner Straße und der Hermann-Guthe-Straße sowie den Rückbau der bestehenden Bushaltestelle und Bau einer neuen Bushaltestelle an der Peiner Straße.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1855 sieht vor, die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes mit 85 bis 90 Wohnungen und einer Tiefgarage auf dem Grundstück zwischen Peiner Straße 29 und Hermann-Guthe-Straße 1 zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 24. Januar 2019 bis zum 25. Februar 2019 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind drei Stellungnahmen von an das Vorhaben angrenzenden Haus- und Wohnungseigentümern eingegangen. Von diesen Stellungnahmen wurde eine in Mandantschaft durch das Rechtsanwaltsbüro Wiese und Kollegen aus Langenhagen und eine andere Stellungnahme in Interessenvertretung durch Haus- und Grundeigentum Hannover e. V. eingebracht. Die dritte Stellungnahme kommt von zwei weiteren angrenzenden Eigentümern, die inhaltlich auf das Schreiben von Haus- und Grundeigentum Hannover e. V. verweist.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12
Hannover / 25.07.2019