Drucksache Nr. 1858/2010:
Förderung und Anerkennung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins "Wirbelwind e.V."

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1858/2010
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Förderung und Anerkennung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins "Wirbelwind e.V."

Antrag,

  • den Verein "Wirbelwind e. V." als Träger anzuerkennen und
  • dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.02.11, die laufende Förderung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Göttinger Chaussee 109, 30459 Hannover, analog der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft gemeinnützig anerkannter Vereine zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben110.000,00 €*4645.000 / 718000
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901 / 988000Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt110.400,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-110.400,00 € 


*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung von derzeit 43 % der Personalkosten wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages berücksichtigt. Zudem beinhaltet der Förderbetrag die Finanzierung der Drittkraft bei eingruppigen Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen/Kinderläden.

Begründung des Antrages


Im Stadtbezirk Ricklingen besteht ein großer Bedarf an Krippenplätzen. Durch die geplante Einrichtung des "Wirbelwind e.V." wird es möglich 15 neue Betreuungsplätze für Krippenkinder in der Göttinger Chaussee 109 im Stadtteil Oberricklingen zu schaffen. Die Räumlichkeiten werden durch den "Wirbelwind e.V." und den Vermieter kleinkindgerecht umgebaut. Der Landeshauptstadt Hannover entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5.000 € keine Investitionskosten. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 110.000 € stehen im Kindertagesstättenbudget im Rahmen des Ausbauprogramms der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung.


Die Planungen des Wirbelwind e.V. sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.


Der Verein "Wirbelwind e.V." wird sich am 10.09.2010 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorstellen.

Das geplante Betreuungsangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bei, wodurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
51.41 
Hannover / 14.09.2010