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Übernahme der Grabstätte von Siegmund Seligmann in die Ehrenpflege
Antrag,
zu beschließen, die Grabstätte von Siegmund Seligmann, geboren am 19. August 1853 in
Verden/Aller, gestorben am 12. Oktober 1925 in Hannover, auf dem Stadtfriedhof Engesohde,
Abteilung 28 E, Nr. 110 a-j in die Ehrenpflege der Stadt Hannover zu übernehmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden von dieser Beschlussdrucksache nicht berührt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55301 | Bestattung und Grabpflege |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
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| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
300,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-300,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
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Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-300,00 € |
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Ab Übernahme entstehen der Stadt jährliche Pflege- und Unterhaltungskosten in Höhe von 300,00 Euro.
Begründung des Antrages
Claudio E. Seleguan, wohnhaft in Mexiko, ist an die Stadtverwaltung Hannover mit der Bitte
herangetreten, die Grabstätte seines Urgroßvaters Siegmund Seligmann auf dem Engesohder Friedhof nach Ablauf der Nutzungsrechte im Dezember 2011 in ein Ehrengrab umzuwandeln.
Mit diesem Antrag verzichtet Claudio Seleguan auf jede Nachbestattung.
Siegmund Seligmann trat 1876 in die Firma Continental ein und wurde bereits 1879 zum kaufmännischen Direktor und Vorstandsmitglied bestellt. Er baute mit dem für die Produktion verantwortlichen Chemiker Adolf Prinzhorn die Firma in wenigen Jahrzehnten zu einem der bedeutendsten Gummireifenproduzenten und weltweit operierenden Unternehmen aus.
Seligmann war darüber hinaus über Jahrzehnte Vorsitzender des Centralvereins der deutschen Kautschukindustrie und nahm aus dieser Position heraus Einfluss auf die deutsche Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Für seine Verdienste wurde er nicht nur mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt Hannover ausgezeichnet, sondern auch zum Kommerzienrat (1905), zum Geheimen Kommerzienrat (1914) und zum Ehrendoktor der Technischen Hochschule (1921) ernannt.
Seligmann trug zur repräsentativen Ausstattung der Stadt bei, indem er Ankäufe des Stadtdirektors Heinrich Tramm für die städtische Kunstsammlung unterstützte und für die Kuppelhalle des 1913 eingeweihten Neuen Rathauses eine der beiden überlebensgroßen Kaiserstatuen spendete.
Die Familie von Siegmund Seligmann verließ wegen der zunehmenden Repression und
Verfolgung von Bürgern jüdischer Herkunft endgültig 1937/1938 Deutschland.
Seine Nachkommen leben heute in Mexiko. Die Villa der Familie Seligmann war bereits 1931 durch Schenkung in den Besitz der Stadt übergegangen.
Siegmund Seligmann hat sich durch sein herausragendes bürgerschaftliches Engagement für die Stadt Hannover verdient gemacht. Sein Lebenswerk ist von außerordentlicher stadtgeschichtlicher Bedeutung und verdient es, dass sein Andenken u.a. durch die Widmung seiner Grabstätte als Ehrengrab in der Öffentlichkeit weiterlebt.
Die Verwaltung befürwortet daher den Antrag des Urenkels von Siegmund Seligmann auf Übernahme der Grabstätte seines Urgroßvaters in die städtische Ehrenpflege.
Die Übernahme einer Grabstätte als städtisches Ehrengrab richtet sich nach den vom Rat am 19. Mai 1965 zugestimmten Verwaltungsrichtlinien.
43 .20
Hannover / 15.09.2011